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Alt 24.09.2007, 21:58
CruNCC CruNCC ist offline
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AW: Teilungserklärung für Außenparkplätze in Hausgemeinschaft

Zitat:
Zitat von michaS
Genau das ist ja das in diesem Fall auftretende Problem. Es wurde schlicht und einfach vergessen das einzutragen, obwohl sie bezahlt worden sind. Genau das soll ja korrigiert werden!
Da die Parkplätze aber in der notariellen Teilungserklärung nicht vorkommen, stehen diese Parkplätze auch nicht im Grundbuch und können somit nicht verkauft werden. Wenn grundbuchrechtlich keine Parkplätze vorhanden sind, kann man daran auch kein Eigentum erwerben.

Die Parkplätze können auch in der Teilungserklärung nicht einfach "vergessen" worden sein.
Die Anteile müssen immer 100 % ergeben, sonst wird die gesamte Grundbucheintragung der Aufteilung in Wohnungseigentum nicht vollzogen.
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