Einzelnen Beitrag anzeigen

  #9 (permalink)  
Alt 24.09.2007, 21:46
michaS michaS ist offline
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, michaS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Teilungserklärung für Außenparkplätze in Hausgemeinschaft

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wie können Parkplätze "verkauft" werden, die grundbuchrechtlich gar nicht vorhanden sind?

Solange diese nicht im Grundbuch eingetragen sind, gibt es auch kein Eigentum an diesen Parkplätzen.
Genau das ist ja das in diesem Fall auftretende Problem. Es wurde schlicht und einfach vergessen das einzutragen, obwohl sie bezahlt worden sind. Genau das soll ja korrigiert werden!
Mit Zitat antworten