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Alt 26.03.2005, 04:14
dimager dimager ist offline
Boardneuling
 
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Wink AW: Gültigkeit eines WEG Beschlusses

Ein Wohnungseigentümerbeschluss ist immer mit dem Datum der Beschlussfassung gültig und fällig. Es sei denn, im Beschluss ist ein Fälligkeitstermin ausdrücklich genannt.
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