
26.03.2005, 04:14
|
| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2005 Ort: Magdeburg Alter: 58
Beiträge: 9
| |
AW: Gültigkeit eines WEG Beschlusses Ein Wohnungseigentümerbeschluss ist immer mit dem Datum der Beschlussfassung gültig und fällig. Es sei denn, im Beschluss ist ein Fälligkeitstermin ausdrücklich genannt. |