Einzelnen Beitrag anzeigen

  #4 (permalink)  
Alt 20.09.2007, 11:14
Monaco501 Monaco501 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Ist ein Pavillion auf einem KFZ-Stellplatz genehmigungspflichtig?

...dann wäre es sogar ein Bauliche Anlage (ähnlich, wie Carport) welches der LBO (Landesbauordnung) unterliegt.

Was wäre denn überhaupt erlaubt ??? -- Lediglich eine Schutzhülle (Folie) als Überwurf .


Sinn macht dies deshalb, das es zwar Stellplätze sind, aber eben keine Garagen oder Carports.

Somit sollte mit einem "schönen Architektenentwurf" und gezeichneten Rankpflanzen die WEG per Antrag überzeugt werden, um sodann einen Bauantrag bei der Kommune (Baubehörde) einreichen zu können.


Hört sich souverän an, aber meist ruft dieses sofort die Neider und Gegner auf den Plan.

Hierzu wünsche ich schon mal viel Fingergeschick und sympatische Überzeugungskraft

Problem Nr. 2 wäre, wenn die Anlage auf der Grundstücksgrenze stehen sollte, ist auch noch der Nachbar mit im Boot!


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten