...dann wäre es sogar ein Bauliche Anlage (ähnlich, wie Carport) welches der LBO (Landesbauordnung) unterliegt.
Was wäre denn überhaupt erlaubt ??? -- Lediglich eine Schutzhülle (Folie) als Überwurf .
Sinn macht dies deshalb, das es zwar Stellplätze sind, aber eben keine Garagen oder Carports.
Somit sollte mit einem "schönen Architektenentwurf" und gezeichneten Rankpflanzen die WEG per Antrag überzeugt werden, um sodann einen Bauantrag bei der Kommune (Baubehörde) einreichen zu können.
Hört sich souverän an, aber meist ruft dieses sofort die Neider und Gegner auf den Plan.
Hierzu wünsche ich schon mal viel Fingergeschick und sympatische Überzeugungskraft
Problem Nr. 2 wäre, wenn die Anlage auf der Grundstücksgrenze stehen sollte, ist auch noch der Nachbar mit im Boot!
Lg. aus München