Danke schon mal für eure Antworten, hier noch ein paar Fakten:
Der Hintergrund war dieser:
Das Haus wurde durch Erbe zu je einem viertel an A und B vererbt, der Rest gehörte C.
Dann hat C seine Haushälfte auch an A und B verschenkt und dabei wurde gleichzeitig für C ein Nießbrauchrecht auf die Wohnung im EG im
Grundbuch eingetragen, so dass jetzt im Endeffekt A und B je zur Hälfte Eigentümer sind.
A und C haben jetzt Geldnöte und wollen das Haus halt jetzt verkaufen, B will aber nicht bzw. hat das Geld dafür nicht um die andere Haushälfte zu kaufen (Kredit kommt nicht in Frage).
D.h. A und C können keine Zwangsversteigerung erreichen?
Wie lange dauert es denn im Allgemeinen bis eine Zwangsversteigerung durchgesetzt werden kann (A und C haben gedroht dass so etwas in maximal 3 Monaten über die Bühne geht)?
Danke
tkind789