
15.08.2007, 14:06
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 8
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| AW: Rückabwicklung B ist zwischendurch mal zum Objekt gefahren. Er hat festgestellt, dass der Name des Mieter der Wohnung ein anderer ist, als der, der auf der Mietgarantie genannt wird. Die Person in dem Schreiben existiert überhaupt nicht, in ganz Berlin keine Person mit diesem Namen.
Der Anwalt von B hat der Verkäuferfirma ein letztes Schreiben geschickt mit dem Wunsch den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Auf das erste Schreiben haben sie ja nicht reagiert, lediglich der Vermittler hat sich bei B gemeldet. Bis Montag nächster Woche wird eine Antwort erwartet, danach wird Klage eingereicht. |