
10.07.2007, 21:18
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| Aufgaben Hauskonto, Auslagen für Reparaturen im Sondereigentum möglich? Für ein Wohn- und Geschäftshaus wird durch die Hausverwaltung EIN Hauskonto HK geführt. Auf dieses werden jährlich gemäß dem Beschluss der Eigentümerversammlung Instandhaltungsrücklagen nach Miteigentumsanteil eingezahlt.
Die gleiche Hausverwaltung führt die Mietangelegenheiten eines Eigentümers in dem gleichen Objekt. In der verwalteten Mietwohnung (Sondereigentum) fallen Reparaturarbeiten an. Der Verwalter hält Rücksprache mit dem Eigentümer ob diese durchgeführt werden sollen. Im Anschluss kümmert sich der Verwalter um alle weiteren Angelegenheiten der Beauftragung.
Nun zur Frage:
Darf der Verwalter das gleiche oben angegebene Hauskonto HK für mehrere Wochen belasten in dem er den Rechnungsbetrag für die angefallene Reparatur auslegt und erst dann die Rechnung an den Eigentümer weiterleitet? D.h. Kosten die eindeutig dem Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers zugeordent sind belasten das Konto der gesamten Eigentümergemeinschaft!? |