
08.03.2005, 09:32
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Mar 2005
Beiträge: 4
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| AW: Bezahlt oder nicht bezahlt? Hallo Huutsch, nun wäre nach Deiner Meining also der vollständige Kaufpreis zu zahlen, weil seitens des Käufers nicht die vollständige Belegung des Kaufpreises gegeben ist. Er kann es mit Nachweisen nicht belegen.
Wann wäre denn nun die Verjährung eingetreten?- nach 2 Jahren?
Beste Grüße
Keystone
Geändert von keystone (08.03.2005 um 18:18 Uhr).
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