
05.05.2007, 14:02
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| Aktives Mitglied | | Registriert seit: Feb 2006
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| AW: Eigentümerversammlung zu2.: eigene Vollmachten sind durchaus möglich. Für die meisten ist es einfach praktischer, die vorgefertigten zu nehmen. Aber das ist nicht zwingend.
zu 4.: jede Abstimmung sollte (muß) klar definiert werden. Am besten gleich mit der Formulierung, die dann auch im Protokoll steht. Nur so sind Mißvertändnisse ausgeschlossen. Die Verwaltung ist verpflichtet darauf zu achten, daß die Abstimmungen eindeutig auch als solche zu erkennen sind.
zu 5: wenn für die Abstimmung nur eine einfache Mehrheit benötigt wird (es gibt auch Fragen, bei denen 2/3 Mehrheit notwendig ist, oder sogar Einstimmigkeit oder Allstimmigkeit), dann gilt dieses Ergebnis als angenommen. Enthaltungen werden nicht gezählt.
zur letzten Frage: Früher wurden Enthaltungen oftmals als Nein-Stimmen gezählt, das ist heute nicht mehr üblich. Enthaltungen werden überhaupt nicht mehr gewertet. Bei Bedarf möglichst während der Versammlung (so daß alle es mitbekommen), die Verwaltung auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen. Ansonsten hilft nur, möglichst viele Eigentümer anzuschreiben, um einen Verwalterwechsel zu ermöglichen. |