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Alt 17.01.2007, 19:59
CruNCC CruNCC ist offline
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AW: Notar verzoegert Anderkontoauszahlung

Zitat:
Zitat von Paul Kunst
Hallo CruNCC,

vielen dank fuer die rasche Antwort. Wir haben noch einige Fragen:

Im Kaufvertrag stehen 3 Punkte a, b, c die erforderlich sind fuer die Auszahlung.
Punkt a Voreintragung ins Grundbuch,
Punkt b Zustimmung der Hausverwaltung und alle erforderlichen Unterlagen
(ohne den Wortlaut "Verwalternachweis erforderlich")!!!
Punkt c schriftliche Bestáetigung der Objektuebergabe von beiden Parteien
Punkt a, b und c sind erfuellt. Der neue Eigentuemer wohnt in dem Objekt bereit seit dem 01.11.06.

Es stellen sich noch folgende 3 Fragen:
1. Muss nicht in dem Kaufvertrag genau praezisiert sein, dass ein Verwalternachweis erforderlich ist.?
Nein, es steht doch drin, dass alle erforderlichen Unterlagen (und das ist nunmal auch der Verwalternachweis) beim Notar vorliegen.
Zitat:
2. Muss der Verkaeufer nicht auf die monatelange Verzoegerung vom Notar hingewiesen werden?
Nein, der Vertrag wurde mit diesem Wortlaut abgeschlossen.
Zitat:
3. Das alte Objekt ist fuer den Verkaufer nicht mehr nutzbar, neue Projekte sind aufgrund der unangemessenen zeitlichen "Festsetzung" des Kapitals blockiert. Dadurch entstehten dem Verkaufer erhebliche Mehrkosten und Mindereinnahmen. Kann dieser Ausfall bzw die Mehrkosten in einer Schadensersatzklage geltend gemacht werden?
Gegen wen denn? Im Vertrag steht doch ganz klar das der Kaufpreis erst ausbezahlt wird, wenn alle Unterlagen beim Notar sind. Der Verwalternachweis fehlt anscheinend noch....
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