Dies ist eine Diskussion zu 2 Fälle Haustiere genehmigung im eigenen Haus innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| 2 Fälle Haustiere genehmigung im eigenen Haus in einem 3 Familienhaus, jeweils Eigentümmer, wurde vor 36 Jahren beschlossen, dass Tiere bis zur Kniehöhe erlaubt sind. Fall 1: Muss hier tatsächlich um genehmigung gefragt werden wenn ein größerer Hund in eine Familie kommt? Fall 2: Eine Partei hat seit Jahren immer einen Kater. Die Tiere werden aus Tierheimen geholt um ihnen eine schöne Zukunft zu schenken. Allerdings sind die Besitzer 70 % des Jahres nicht da (Urlaub, Geschäft etc.) Tier wird demnach im Keller mit klappe nach außen gehalten und von den erw. Kinder einmal pro Woche versorgt. Wenn das Tier in die Gemeinschaftsräume kommt, Treppenhaus, reißt es die Gummis der einzelen Wohnungne mit den Krallen heraus bzw. Markiert die Eingangstüren. Demnach Urin in den Wohnungeseingängen! Kann von den besitzern eine Änderung gefordert werden? In wie weit kann Schadensersatz gefordert werden? Muss ein Handwerker geholt werden um den Gummi zu erneuern und Schadensersatz zu fordern oder darf dies in Eigenleitung gemacht werden? Danke für Ihre Infos! Dosi |
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| AW: 2 Fälle Haustiere genehmigung im eigenen Haus Fall 1: ja, Kleintierhaltung ist gesetzlich erlaubt und kann gar nicht verboten werden. Größere Tiere müssen genehmigt werden. Fall 2: Die Tierhalter anschreiben und Auffordern, die Schäden zu beheben. Kann aber schwierig werden, wenn nicht bewiesen werden kann, dass die Schäden von dem/den Tier/en verursacht wurden. Bei einer derartigen Tierhaltung würde ich jedoch auf jeden Fall den Tierschutz mal anrufen, die kümmern sich um derartige sogenannte "Tierliebhaber". |
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