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2-er WEG ohne Beschlüsse oder schriftl. Vereinbarungen

Dies ist eine Diskussion zu 2-er WEG ohne Beschlüsse oder schriftl. Vereinbarungen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 11:39
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2-er WEG ohne Beschlüsse oder schriftl. Vereinbarungen

Hallo Forum,

nehmen wir an, bei einer seit fast 20 Jahren bestehenden 2er-WEG ist in der Teilungserklärung nichts geregelt (es wird nur auf die geltenden, gesetzl. Bestimmungen verwiesen). Es gibt keine Gemeinschafts- oder Hausordnung und keinen schriftlichen Verteilerschlüssel für die Betriebskosten.

Die Verwaltung wurde in all den Jahren bis 2005 "informell" und problemlos von einem ME geleistet, es wurde nie eine Eigentümerversammlung abgehalten, es gibt keine Beschlüsse und keine schriftlichen Vereinbarungen.

2005 wechselt ein Eigentümer, kurz darauf zerstreitet sich die WEG. Nun wird über jeden einzelnen Punkt gestritten, von Verteilerschlüssel bis zu "wer parkt mit wieviel Fahrzeugen wo auf dem gemeinschaftl. Grundstück?". Durch Antrag bei Gericht wird ein Verwalter bestellt, der die strittigen Punkte klären will. Dies gelingt ihm nicht, da die beiden ME nicht bereit sind, auch nur einen einzigen einstimmigen Beschluß oder eine Vereinbarung zu treffen.

Wie geht es jetzt weiter? Muß wegen jedes einzelnen "beschlußlosen" Punktes (z.B. Parkordnung, Verteilerschlüssel, Wohnflächenberechnung für den Verteilerschlüssel, Abschluß einer Feuerversicherung) von einem der beiden ME ein Beschluß oder eine Regelung vor Gericht erstritten werden?

Kann verlangt werden, die jahrelangen, "informellen" Regelungen aus der problemlosen Zeit vor 2005 weiterzuführen?

Vielen Dank für die Mühe!!!

Die Böse Nachbarin
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 13:21
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AW: 2-er WEG ohne Beschlüsse oder schriftl. Vereinbarungen

Zitat:
Zitat von BöseNachbarin
Wie geht es jetzt weiter? Muß wegen jedes einzelnen "beschlußlosen" Punktes (z.B. Parkordnung, Verteilerschlüssel, Wohnflächenberechnung für den Verteilerschlüssel, Abschluß einer Feuerversicherung) von einem der beiden ME ein Beschluß oder eine Regelung vor Gericht erstritten werden?
Kann verlangt werden, die jahrelangen, "informellen" Regelungen aus der problemlosen Zeit vor 2005 weiterzuführen?
Oh je, grand malheur de kack!

Was sind ""informellen" Regelungen?

Es kann schon auf Weiterführung der bisherigen Handlungen bestanden werden.

Ansonsten würde ich mich nach den Vorschriften der Gesetze verhalten und den, dem es nicht passt, mich verklagen lassen!
Wenn auf dem GE Autos stehen dürfen, stelle ich soviele hin, wie ich will. Wenn der andere weniger hat, ist es sein Bier!
Der Abschluss der Versicherung ist Sache des Verwalters!

Leider sind, wenn keine Einigungen zu erzielen sind, Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 15:13
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AW: 2-er WEG ohne Beschlüsse oder schriftl. Vereinbarungen

Hallo Schielu,

vielen Dank für Deine Antwort!

Zitat:
Zitat von schielu
Oh je, grand malheur de kack!
Du sagts es!!! Was ein Glück, daß das alles nur rein hypothetisch ist!

Zitat:
Was sind ""informellen" Regelungen?
Na, das könnte z.B. sein, daß jeder Eigentümer bisher die Hälfte der Hoffläche gefegt hat, weil er sie mehr benutzt. Oder das einer der Eigentümer das gemeinschaftliche Treppenhaus allein geputzt hat, weil er es mehr benutzt. Oder daß der eine ME den Garten (Gem.eigentum) vor dem Haus, der andere den hinter dem Haus gepflegt hat. Daß z.B. ein Wärmemessunternehmen mit der Heizkostenabrechnung beauftragt war. Daß es kein Hausgeld gab und mal der Eine, mal der Andere das gelieferte Heizöl ganz bezahlt hat.
Und daß sich die Situation jetzt eben grundlegend änderte, weil der neue ME weder selbst irgendwelche Arbeiten verrichtet, aber auch die Beauftragung einer Firma damit verweigert. Er will z.B. die Heizkostenabrechnung jetzt selbst machen,

Zitat:
Es kann schon auf Weiterführung der bisherigen Handlungen bestanden werden.
Auch wenn es überhaupt nichts Schriftliches zu den bisherigen Handlungen gibt, er nur den Teil beibehalten will, der ihm passt und den Rest verweigert?

Zitat:
Ansonsten würde ich mich nach den Vorschriften der Gesetze verhalten und den, dem es nicht passt, mich verklagen lassen!
Nun, aber angenommen, die WEG hat jetzt einen gerichtlich bestellten Verwalter. Der erklärt beiden ME, daß z.B. lt. Gesetz zwingend nach der HeizKV abgerechnet werden muß. Oder daß die Betriebskosten nach einem zu erstellenden Wirtschaftsplan per Hausgeld vorgestreckt werden müssen. Dann fordert er die ME auf, einen Beschluß zu diesen gesetzl. vorgeschreibenen Punkten zu fällen und der eine ME (wie man schon sieht, ist er nicht der Klügste, will aber den anderen ME schikanieren) sagt bei jedem Punkt "ich stimme dagegen!". Dem Wirtschaftsplan stimme ich nicht zu, egal in welcher Fassung, Hausgeld zahl ich auch nicht und da ich kein Öl verbraucht habe zahl ich auch keinen Cent zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage... .

Bleibt dem anderen ME dann nur der Weg vor Gericht? Oder kann der Verwalter zumindest die gesetzlichen Vorschriften außergerichtlich "durchdrücken"?

Zitat:
Wenn auf dem GE Autos stehen dürfen, stelle ich soviele hin, wie ich will. Wenn der andere weniger hat, ist es sein Bier!
Angenommen, der eine ME parkt das Gemeinschaftseigentum nur mit seinen Fahrzeugen zu. Was kann der andere ME, der jetzt auf dem eigenen Grundstück nicht mehr parken kann, dann tun?

Zitat:
Der Abschluss der Versicherung ist Sache des Verwalters!
Darf der Verwalter ohne Beschlußfassung auch gegen den Willen eines ME die Versicherung abschließen? Oder muß erst vor Gericht die Beschlussfassung durch den Richter eingeholt werden?

Gruß und herzlichen Dank von Der bösen Nachbarin
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  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2008, 10:42
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AW: 2-er WEG ohne Beschlüsse oder schriftl. Vereinbarungen

Zitat:
Bleibt dem anderen ME dann nur der Weg vor Gericht? Oder kann der Verwalter zumindest die gesetzlichen Vorschriften außergerichtlich "durchdrücken"?
Durchdrücken kann der Verwalter gar nichts. Es bleibt leider immer nur der Rechtsweg!
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