
09.12.2006, 14:09
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2006 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
| |
| AW: Wohnrecht, Rückübertragungsrecht oder Niesbrauch ? Am besten mal einen Notar fragen und sich beraten lassen. Der Übertragungsvertrag muss notariell erfolgen. |