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Alt 03.12.2004, 11:01
Huutsch Huutsch ist offline
V.I.P.
 
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AW: Betrug beim Verkauf eines Reihenhauses?

Hallo,

in dem Fall denke ich auch, daß die Bank sich hier nicht so einfach rausreden kann, denn daß ein Verkauf einer Immobilie immer unbelastet, oder eben mit bekannten und akzeptieren Belastungen geschieht, daß weiß die Bank natürlich.
Ob ihr selber ein Betrugsversuch/arglistige Täuschung nachzuweisen ist, glaube ich aber nicht.

Gegen die Courtage kann B wohl nichts einwenden, wenn denn der Kauf tatsächlich nicht angefochten wird, aber auch diese würde ich erst zahlen, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind (zumindest muß gesichert sein, daß der Kaufvertrag nicht angefochten wird).

Ich würde nun, per Einschreiben. A eine Frist setzen, bis zu der sie ihrer Pflicht nachkommen (diese dürfte aus dem Kaufvertrag herzuleiten sein) das Haus Belastungsfrei zu machen.
Nötigenfalls muß A einen Kredit aufnehmen und dafür natürlich andere Sicherheiten vorweisen.

Man kann davon ausgehen, daß dieser Versuch keine Änderung bringt (ich denke nur, es ist notwendig, um nicht auf späteren Anwaltskosten sitzen zu bleiben)

Dann bleiben nur noch die Anfechtung des Kaufvertrages mit Rückforderung aller Kosten (z.B. auch der Renovierung, und auch der Kosten für Umzug und Wohnungssuche usw.), wobei ich davon ausgehe, daß das ehr nicht gewüscht ist.
Oder sich mit der Bank einigen, daß ein annehmbarer Kompromiß geschlossen wird.
Aber auch das halte ich für ehr unwahrscheinlich, es sei denn die Bank hätte einen Grund anzunehmen, daß eine Klage wegen arglistiger Täuschung gegen sie erfolgreich wäre.

In jedem Fall würde ich (nach der Frist) einen (Fach-)Anwalt beauftragen, den Fall zu prüfen, auch dessen Kosten sollten dann B angelastet werden können.

Ein Gespräch mit A könnte vielleicht noch helfen, wenn eine Anfechtung droht, vielleicht kommt dabei ja heraus, daß X diese "Verschweigetaktik" bereits ihnen gegenüber erwähnt hat, um überhaupt eine Chance auf den Verkauf zu haben, dann hättet ihr vielleicht doch eine Möglichkeit gegen X vorzugehen.

Mehr fällt mir leider nicht dazu ein (ich bin ja kein Jurist)

Gruß
Huutsch
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