
19.07.2006, 10:14
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| AW: Handwerker bedienen sich aus Privatstrom Eine Beinträchtigung durch Handwerker muss hingenommen werden, wenn es notwendig war und keine andere Lösung (kein Platz) möglich war. Frage: sind Sie Mieter oder Eigentümer? Mieter: wenn die Beeinträchtigung nicht angekündigt war, ist Mietminderung möglich. Der Strom muss auf jeden Fall von der Gemeinschaft ersetzt werden. Eine Hausverwaltung ist übrigens gesetzlich verpflichtet (steht in jedem Verwaltervertrag) pro Jahr eine Versammlung abzuhalten, die jährlichen Abrechnungen innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahren (meist Kalenderjahr) vorzulegen und die Protokolle der Versammlungen möglichst rasch an die Eigentümer zu versenden. Ich würde raten die Eigentümer mal aufzufordern die Verwaltung zu wechseln, wenn dies nicht gemacht wird. Bin selbst in der Hausverwaltung tätig. |