Hallo,
ich gebe zu, ich habe die Frage nicht ganz verstanden, nur dem Sachverhalt nach ist der Kauf noch nicht getätigt, sondern nur ein notarieller
Vorvertrag, der bewirkt hat, daß Ehepaar B als Käufer ins Gundbuch eingetragen werden.
Zur endgültigen Eigentumsübertragung gehört nun, daß
alle alten Bindungen aus dem
Grundbuch gestrichen werden und Ehepaar B als Eigentümer eingetragen werden.
Also ist entweder die Restschuld, die noch eine Bindung des Objekts an die WFA von Ehepaar A zu tragen, und Ehepaar B ist egal, wie die das machen, oder Ehepaar B muß bei der Übertragung damit einverstanden sein, daß die Bindung im Grundbuch stehen bleibt, was aber keinen Sinn macht, da sie damit Ihr (neu erworbenes) Haus als Sicherung für einen Kredit hergibt, den sie gar nicht abgeschlossen haben.
Also bleibt nur die Alternative den
Kaufvertrag anzufechten und die Eintragung als Käufer aus dem Grundbuch zu streichen.
Eine Preisminderung macht auch keinern Sinn, weil die Restschuld dann nur noch höher ist und die Kreditnehmer immer noch A sind, das Eigentum, was diesen Kredit absichert aber ja B gehört.
Was nun die zurückgehaltene Information der Bank angeht, so stellt sich die Bank vermutlich auf den Standpunkt, daß sie als Makler eingetreten ist und somit der Verkauf nur zwischen den Parteien A und B stattgefunden hat und sie sich so aus der Haftung nimmt (und ich gehe davon aus, daß sie das auch können)
Bleibt nur die
Anfechtung des Kaufvertrages, wegen arglistiger Täuschung (auch wenn A nicht klar war, daß dadurch unzumutbare Bindungen am Haus bestehen bleiben) und A muß natürlich für alle Unkosten einstehen und weil der Kaufvertrag nicht zustande kam, muß auch keine Provision an X gezahlt werden.
Alle Angaben, wie immer ohne Gewähr
Gruß
Huutsch