Ehepaar A kauft sich ein Haus und bekommt dafür öffentliche Mittel der WFA (Wohnungsförderungsanstalt). Nach 3 Jahren ist es Ehepaar A aber nicht mehr möglich das Haus weiter zu finanzieren, also wird ein Makler (angenommen Bank X) eingeschaltet, der das Haus verkaufen soll.
Ehepaar B kauft das Haus und unterschreibt beim
Notar einen
Vertrag.
Zur Löschung des Grundbuches beim 2. Notartermin, wird Ehepaar B mitgeteilt, dass eine Bindung auf dem Objekt liegt und das Objekt erst dann freigestellt werden kann, wenn alle offenen Schulden bei der WFA abbezahlt sind.
Dies kann aber nicht erfüllt werden, da der Kaufpreis die Schulden nicht abdeckt. Nach einem Telefonat mit dem zuständigen Beamten der WFA, stellt sich heraus, dass der Bank X nahegelegt worden ist einen potentiellen Käufer über diese Bindung zu informieren.
Da dies aber nicht geschehen ist, wäre der Vertrag eigentlich nicht mehr so gültig, wie er abgeschlossen worden ist.
Hat Ehepaar B Chancen wenn es vor Gericht gehen würde?
Kann Ehepaar B sich mit Bank X um einen geringeren Kaufpreiswert einigen, weil das Haus bei Wiederverkauf immer noch gebunden ist und daher der Wert mit Sicherheit geringer ausfallen ist?