
01.06.2006, 13:40
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 1.147
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| AW: Mündliche Absprachen beim Hauskauf Also 1. entspricht die Frage eigentlich nicht den Forenregeln, da nicht abstrakt gestellt.
2. moechte ich allgemein anmerken, dass ein Haus doch in der Regel mit Grundstueck verkauft wird. Zu einem Grundstueck gehören nach meiner Kenntnis die wesentlichen Bestandteile (§§ 93-94 BGB) Hierzu gehoeren die fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen.
Vielleicht hilft das weiter. |