
17.11.2004, 20:17
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| AW: Miete dann Hauskauf mit zugesichertem Kaufpreis Hi,
grds. bedarf jede Verpflichtung zum Kauf eines Hauses der notariellen Beurkundung des Vertrags. Der notariellen Beurkundung bedarf es auch, wenn nur ein Vorvertrag oder ein Kaufanwärtervertrag abgeschlossen werden soll.
§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass
(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen
Mehr dazu in: BGH NJW 1965, S. 812
Viele Grüße |