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1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht wohn

Dies ist eine Diskussion zu 1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht wohn innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2008, 23:58
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1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht wohn

A und B wohnen gemeinsam in einem Haus, sie sind miteinander verwandt. A gehört die Hälfte des Hauses und die andere Hälfte B. A zieht wegen privaten Gründen aus dem Haus. B fordert von A Kosten für die Versicherung, Grundsteuer, Heizungswartung und Schornsteingebühren. Welche Kosten muss A zur Hälfte übernehmen? Kann die A für ihre Hälfte Miete verlangen ? A kann ja ihre Hälfte nicht mehr nutzen.

Geändert von Jeanett (22.05.2008 um 00:01 Uhr). Grund: zu große Schrift
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Alt 23.05.2008, 22:55
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AW: 1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht

Hallo,
warum antwortet mir denn niemand auf meine Frage.
Danke Jeanett
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  #3 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 23:00
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AW: 1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht

Verlangen kann die A viel... Wenn B den Anteil von A nicht mitnutzt, sehe ich keine Grundlage für eine Mietforderung.

A muss jedoch die anteiligen Betriebskosten zahlen, auch wenn sie nicht mehr dort wohnt.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 23:07
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AW: 1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht

Hallo,
B bewohnt jetzt das ganze Haus. A hatte unten 2 Zimmer und B oben 2 Zimmer. Küche und Bad wurde gemeinsam benutzt. Da kann A doch Miete verlangen, oder?
Betriebskosten sind relativ, was gehört alles dazu?
Danke
Jeanett
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  #5 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 23:20
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AW: 1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht

Dann müssen sich A und B einigen - wenn B das gesamte Haus nutzt, könnte A tatsächlich Miete verlangen.

Wieso kommt B auf die Idee Hausnebenkosten bei A einzufordern, wenn er das gesamte Haus selbst nutzt? Bestünde z.B. ein Mietvertrag mit einem Dritten, würde dieser in der Regel die o.g. Nebenkosten, sofern im Mietvertrag vereinbart, übernehmen, da diese auf den Mieter umlegbar sind.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 23:34
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AW: 1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht

Hallo,
das Frage ich mich auch. B hat eine Lebenspartnerin, die Lebenspartnerin hat mit A einen Mietvertrag gemacht und sollt normalerweise an A 200,00 Euro zahlen. Nach dem Auszug von A hat B gesagt er bekommt 100 Euro und B bekommt 100 Euro. Da A sehr alt ist, war sie damit einverstanden. Jetzt wird B immer dreister und will ständig Geld. B wollte die Hälfte Grundsteuer und jetzt die Hälfte für die Heizungswartung. Als nächstes soll noch die Gebäudeversicherung und der Schornsteinfeger kommen.
Danke
Jeanett
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  #7 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 13:39
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AW: 1 Haus, 2 Eigentümer, welche Kosten muß Person A übernehmen, wenn sie dort nicht

Meine unmaßgebliche Meinung dazu:
Wenn A und B gemeinsame Eigentümer des Hauses sind, dann haben sie auch gemeinsam die Lasten (alle Kosten !!, wie zb Ölheizung, Abwasser, Grundsteuern, Versicherungen, etc. ), die für den Betrieb des Hauses anfallen, zu tragen. Auch wenn A nicht mehr im Hause wohnt, hat sie bei zB auch die Hälfte des Wasserverbrauches zu tragen, wenn keine Wasserzähler vorhanden sind.
Da A ihren Teil der Wohnung an die Lebensgefährtin von B vermietet hat, wird es doch hoffentlich einen ordnungsgemäßen Mietvertrag geben. Alle Einkünfte daraus stehen ihr selbstverständlich ungeschmälert zu. Dann müßte sie jedoch auch ggf. Nebenkosten mit der Mieterin abrechnen. Die umlegbaren Nebenkosten kann sie auf die Mieterin umlegen (zB Heizung, Wasserverbrauch siehe BetriebskostenVO), die nicht umlagefähigen Kosten (zB laufende Instandhaltung) muss sie aus ihrem Privatvermögen oder zB aus der Mieteinnahme bezahlen.
M.E. ist die Nichtnutzung des ihr gehörenden Teiles der A. ihr eigenes Problem und befreit nicht von der Zahlung der Lasten.

Fazit: Ich würde zusehen, dass man die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft beantragt, ggf. sollte A ihren Anteil selbst verkaufen (entweder an B oder dessen Lebensgefährtin oder auch an einen freien Käufer, was aber bei der Konstellation sehr schwierig sein dürfte).
Letztendlich scheint es so, als ob die A eine sehr engagierte Verwandte hat. Möglicherweise ist zu prüfen, ob A aufgrund des Sachverhaltes noch in der Lage ist, selbst über ihre finanzielle Situation entscheiden zu können oder ob sie für ihre Vermögenssorge eine andere Person einsetzen lassen sollte, da sie scheinbar hiermit überfordert ist.
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