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07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr!

Dies ist eine Diskussion zu 07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr! innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 15:08
Boardneuling
 
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07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr!

Hallo,

ich hätte folgenden Fall: Am 07. eines Monats hat jemand ein Haus
gekauft (Notarvertrag). An diesm Tag erhält die entsprechende Person
ebenfalls die Rechnung des Maklers mit Zahlungstermin "unverzüglich".
Am 21. des Monats erhält er ein Schreiben eines Rechtsanwalts in dem
dieser zur Zahlung aufruft und 603,93 € Gebühren ausweist: 487 €
Geschäftsgebühr, 20 € Auslagen und 96,43 € Mwst.
In dem Schreiben wird ausserdem auf eine angeblich per Email
erfolgte Mahnung des Maklers bezug genommen in der er den
Zahlungsverzug angemahnt habe.
Eine Mail erreichte den beschuldigten tatsächlich am 14.Mai,
beinhaltete jedoch mit keiner Silbe das Wort Mahnung (auch nicht
im Betreff), sondern informierte lediglich über den vermissten
Zahlungseingang.

Nun die Frage: Ist das so rechtens?

Vielen lieben Dank schonmal vorab!

Geändert von Sven4711 (22.05.2010 um 00:17 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 18:28
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AW: 07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr!

Forenregeln beachtet?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 11:31
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AW: 07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr!

Zitat:
Zitat von Sven4711 Beitrag anzeigen
Nun die Frage: Ist das so rechtens
Ja, das ist so rechtens!
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 20:31
Boardneuling
 
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AW: 07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr!

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Ja, das ist so rechtens!


Ich dachte immer eine Mahnung wäre zumindest Pflicht?
Und eine gültige Mahnung müsse auch das Wort Mahnung
enthalten? Und eine gesetzte Zahlungsfrist?
Und müsste man nicht eine angemessene Zeit zur Zahlung
lassen?
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