Dies ist eine Diskussion zu 07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| 07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr! ich hätte folgenden Fall: Am 07. eines Monats hat jemand ein Haus gekauft (Notarvertrag). An diesm Tag erhält die entsprechende Person ebenfalls die Rechnung des Maklers mit Zahlungstermin "unverzüglich". Am 21. des Monats erhält er ein Schreiben eines Rechtsanwalts in dem dieser zur Zahlung aufruft und 603,93 € Gebühren ausweist: 487 € Geschäftsgebühr, 20 € Auslagen und 96,43 € Mwst. In dem Schreiben wird ausserdem auf eine angeblich per Email erfolgte Mahnung des Maklers bezug genommen in der er den Zahlungsverzug angemahnt habe. Eine Mail erreichte den beschuldigten tatsächlich am 14.Mai, beinhaltete jedoch mit keiner Silbe das Wort Mahnung (auch nicht im Betreff), sondern informierte lediglich über den vermissten Zahlungseingang. Nun die Frage: Ist das so rechtens? Vielen lieben Dank schonmal vorab! Geändert von Sven4711 (22.05.2010 um 00:17 Uhr). |
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| AW: 07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr! Forenregeln beachtet? |
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| AW: 07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr! |
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| AW: 07.Mai Kauf, 21.Mai Makler Rechtsanwalt Gebühr! Ich dachte immer eine Mahnung wäre zumindest Pflicht? Und eine gültige Mahnung müsse auch das Wort Mahnung enthalten? Und eine gesetzte Zahlungsfrist? Und müsste man nicht eine angemessene Zeit zur Zahlung lassen? |
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