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Zusatzvereinbarungen per Email vertraglich bindend?

Dies ist eine Diskussion zu Zusatzvereinbarungen per Email vertraglich bindend? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.12.2009, 13:59
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Zusatzvereinbarungen per Email vertraglich bindend?

Hallo.

Angenommen Firma A übernimmt Firma B.
Dabei werden per Email bestimmte Vereinbarungen getroffen, die aber im Übernahmevertrag, aus welchem Grunde auch immer, nicht auftauchen. Sind diese zusätzlichen Vereinbarungen, die sich auf die Übernahme beziehen, nun trotzdem Bestandteil des Übernahmevertrages oder nicht?
Also kann Firma A nun sagen "das steht nicht im Vertrag" obwohl dies per Email vereinbart wurde?

Danke im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.12.2009, 17:53
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AW: Zusatzvereinbarungen per Email vertraglich bindend?

Zitat:
Also kann Firma A nun sagen "das steht nicht im Vertrag" obwohl dies per Email vereinbart wurde?
Würde ich erst mal so sagen.
Es stellt sich ja auch die Frage, steht es gar nicht im Vertrag, oder steht im Vertrag was anderes.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2009, 15:26
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AW: Zusatzvereinbarungen per Email vertraglich bindend?

Hallo.

Es steht einfach nicht im Vertrag, wurde dort also nicht mit angegeben.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.12.2009, 15:49
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AW: Zusatzvereinbarungen per Email vertraglich bindend?

Zitat:
Zitat von tweety1234
Hallo.

Es steht einfach nicht im Vertrag, wurde dort also nicht mit angegeben.

Welches ein Indiz dafür ist, dass ein Geschäftspartner sich eben nicht an bereits Vereinbartes halten möchte und die Emails zu Diskussionsbasis oder Gesprächsgrundlagen degradiert.

Letztlich sind die unterzeichneten Vertragsinhalte gültig und nicht im Vorfeld geschehene Sondierungsvereinbarungen, die nicht vertragsgegenständliche Aufnahme fanden.

Lg.
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