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zusammenhang Angebot -> Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu zusammenhang Angebot -> Rechnung innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 22:22
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zusammenhang Angebot -> Rechnung

Hallo,
mal angenommen Person A möchte sich was Reparieren lassen und denkt sich, schnell das Telefonbuch raus und bei einigen Firmen Anrufen und nach einem Angebot fragen.

Es melden sich Zwei von drei Firmen und gibt ein Angebot ab. Die Dritte Firma möchte sich den Sachverhalt anschaun und vereinbart einen Termin.

Die Angebote kommen von den Zwei Firmen rein, die Dritte meldet sich nicht.
Der Auftrag wurde an eine Firma erteilt und Bezahlt. Eigentlich auch vergessen.

Jetzt meldet sich die Dritte Firma, mit einer Rechnung.
Person A wird Sauer und beschwerd sich. Die Firma gibt eine Antwort auf das Schreiben "Sie baten Telefonisch um Reparatur, der wir nachgegangen sind. Ausserdem hatten wir auslagen wegen der Materialbeschaffung".
Der Fall ist nun geklärt, mich beschäftigt aber die Sache.

A) Wie verhalte ich mich beim einholen von Angeboten, damit daraus keine Rechnung wird.
B) Auf welcher Rechtlichen Grundlage kommt diese Rechnung. Für mich als leihen ist eine Rechnung bestandteil eines Kaufvertrages, welchen ich mit der Angebotsannahme ausspreche oder aber eine Quittung unterschreibe für geleistete Dienst.

Leider Finde ich dazu keine Infos im Internet, da ich oft so Angebote einhole, habe ich wohl glück gehabt.

:Bernd
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  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 08:19
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AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung

Zitat:
Zitat von cityempire
Der Fall ist nun geklärt, ....
Lassen Sie uns an Ihrem geklärten Wissen teilhaben. Was ist passiert?!
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 12:23
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AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung

Hallo,
naja, in meinen Augen nicht geklärt. In seinen Ja.
Seine lösung:
Da ich nicht das Geld hab, zahle ich die Rechnung, nach seinem Kenntnisstand in Deutschland der jennige Recht hat, der das Geld hat.
:Bernd
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  #4 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 18:37
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AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung

Wurde in diesem Szenario nach einem Kostenvoranschlag oder nach einem unverbindlichen Angebot gefragt?


welcher Reperaturdienstleister bestellt nämlich schon Teile wenn "nur" nach einem Angebot gefragt wird?
Man sollte doch als Dienstleister (der vielleicht schon mehr als 2 Monate in der Branche ist) damit rechnen, dass nicht jede Angebotsanfrage gleich angenommen wird.

Gruß
Vega
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  #5 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 18:55
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AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung

Der dritte Anbieter wäre auf die Auslegungsregel des § 632 Abs. 3 BGB zu verweisen. Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 08:38
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AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung

Ich verstehe es immer noch nicht. Der Dritte hat sich doch laut SV nicht gemeldet auf die Anfrage ... was will er denn nun bezahlt haben? Er hat doch NICHTS getan, anscheinend auch keinen Kostenvoranschlag ... oder wie?
__________________
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...ICH sag nur: Muh!
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  #7 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 08:56
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AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung

Ich gehe davon aus, dass der Kunde dem Handwerker schon am Telefon seinen Schaden geschildert hat. Der Handwerker kündigte dann einen Besuch vor Ort an, um einen Kostenvoranschlag zu machen.

Aber das als Auftrag zu sehen? Wie sollte der Handwerker das denn bitteschön beweisen?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 09:15
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AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich gehe davon aus, dass der Kunde dem Handwerker schon am Telefon seinen Schaden geschildert hat. Der Handwerker kündigte dann einen Besuch vor Ort an, um einen Kostenvoranschlag zu machen.

Aber das als Auftrag zu sehen? Wie sollte der Handwerker das denn bitteschön beweisen?
Ja, aber selbst dann ... er hat sich doch angeblich gar nicht gerührt. Was anderes wäre es, wenn er irgendwann, als die Reparatur schon gemacht war, plötzlich aufgetaucht wäre und hätte den KvA machen wollen. Aber laut SV gab es nur das Telefonat und dann, nach langer Zeit, die Rechnung... das kann doch so nicht stimmen.
__________________
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