Dies ist eine Diskussion zu zusammenhang Angebot -> Rechnung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| zusammenhang Angebot -> Rechnung mal angenommen Person A möchte sich was Reparieren lassen und denkt sich, schnell das Telefonbuch raus und bei einigen Firmen Anrufen und nach einem Angebot fragen. Es melden sich Zwei von drei Firmen und gibt ein Angebot ab. Die Dritte Firma möchte sich den Sachverhalt anschaun und vereinbart einen Termin. Die Angebote kommen von den Zwei Firmen rein, die Dritte meldet sich nicht. Der Auftrag wurde an eine Firma erteilt und Bezahlt. Eigentlich auch vergessen. Jetzt meldet sich die Dritte Firma, mit einer Rechnung. Person A wird Sauer und beschwerd sich. Die Firma gibt eine Antwort auf das Schreiben "Sie baten Telefonisch um Reparatur, der wir nachgegangen sind. Ausserdem hatten wir auslagen wegen der Materialbeschaffung". Der Fall ist nun geklärt, mich beschäftigt aber die Sache. A) Wie verhalte ich mich beim einholen von Angeboten, damit daraus keine Rechnung wird. B) Auf welcher Rechtlichen Grundlage kommt diese Rechnung. Für mich als leihen ist eine Rechnung bestandteil eines Kaufvertrages, welchen ich mit der Angebotsannahme ausspreche oder aber eine Quittung unterschreibe für geleistete Dienst. Leider Finde ich dazu keine Infos im Internet, da ich oft so Angebote einhole, habe ich wohl glück gehabt. :Bernd |
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| AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung Zitat:
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung Hallo, naja, in meinen Augen nicht geklärt. In seinen Ja. Seine lösung: Da ich nicht das Geld hab, zahle ich die Rechnung, nach seinem Kenntnisstand in Deutschland der jennige Recht hat, der das Geld hat. :Bernd |
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| AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung Wurde in diesem Szenario nach einem Kostenvoranschlag oder nach einem unverbindlichen Angebot gefragt? welcher Reperaturdienstleister bestellt nämlich schon Teile wenn "nur" nach einem Angebot gefragt wird? Man sollte doch als Dienstleister (der vielleicht schon mehr als 2 Monate in der Branche ist) damit rechnen, dass nicht jede Angebotsanfrage gleich angenommen wird. Gruß Vega |
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| AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung Der dritte Anbieter wäre auf die Auslegungsregel des § 632 Abs. 3 BGB zu verweisen. Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. |
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| AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung Ich verstehe es immer noch nicht. Der Dritte hat sich doch laut SV nicht gemeldet auf die Anfrage ... was will er denn nun bezahlt haben? Er hat doch NICHTS getan, anscheinend auch keinen Kostenvoranschlag ... oder wie?
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung Ich gehe davon aus, dass der Kunde dem Handwerker schon am Telefon seinen Schaden geschildert hat. Der Handwerker kündigte dann einen Besuch vor Ort an, um einen Kostenvoranschlag zu machen. Aber das als Auftrag zu sehen? Wie sollte der Handwerker das denn bitteschön beweisen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: zusammenhang Angebot -> Rechnung Zitat:
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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