Dies ist eine Diskussion zu Zurückhaltung der Lieferung möglich? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Zurückhaltung der Lieferung möglich? Mal angenommen, Kunde K beauftragt Übersetzer Ü mit der Durchführung einer Übersetzung. Als Zahlungsziel werden 60 Tage vereinbart. Wenige Tage vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung erhält Ü von K einen weiteren Übersetzungsauftrag, der aufgrund seines großen Volumens einen Monat später geliefert werden soll. Da Ü am vereinbarten Fälligkeitsdatum (der 1. Übersetzung) jedoch kein Geld erhielt und nach Rücksprache mit einem Kollegen erfuhr, dass K in großen finanziellen Schwierigkeiten steckt, weshalb es in den Sternen steht, ob überhaupt noch eine Zahlung erfolgen wird, möchte Ü die 2. Übersetzung (die er schon zur Hälfte erledigt hat) nicht mehr beenden. 1) Hat Ü das Recht, die Lieferung der 2. Übersetzung bis zum Eintreffen der Bezahlung für die 1. Übersetzung zurückzuhalten, ohne Konsequenzen seitens von K befürchten zu müssen? 2) Hat Ü das Recht, den bislang übersetzten Teil der 2. Übersetzung zu liefern und diesen in Rechnung stellen, ohne den Rest fertigmachen zu müssen? |
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| AW: Zurückhaltung der Lieferung möglich? - Werkvertrag - keine Teilabschnitte vorgesehen - Fälligkeit ist kein Verzug -m.E. müßte man den Schuldnerr zumindestens in Verzug setzen - eventuell müßte man auch einen Titel erwirken, damit die Liquidität amtlich ist. |
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