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Zurück getreten vom Kaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Zurück getreten vom Kaufvertrag innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 12.02.2010, 17:19
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Zurück getreten vom Kaufvertrag

Mal angenommen Käufer A ersteigert bei einen Internetauktionshaus einen Artikel, teilt den Verkäufer B danach aber mit er möchte zurück treten von dem ersteigerten Artikel. Dann Verkauft Verkäufer B den Artikel noch mal in dem Auktionshaus bekommt aber nicht die so viel wie Käufer A der den Artikel ersteigert hat die Differenz ist minimal nämlich zwei Stunden Löhne von einem Bäcker. Jetzt will der Verkäufer B die Differenz als Schaden von dem Käufer A wieder haben. Wenn nicht will er rechtliche Schritte einleiten. Kann der Verkäufer dem Käufer was auch wenn die Differenz Summe lächerlich ist?
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Alt 12.02.2010, 17:37
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AW: Zurück getreten vom Kaufvertrag

Ja, wo kämen wir denn sonst hin.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 19:59
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AW: Zurück getreten vom Kaufvertrag

Wenn A vom gesetzlichen Widerrufsrecht (Verbraucher?) Gebrauch gemacht hat, kann B nichts von ihm verlangen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 16:05
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AW: Zurück getreten vom Kaufvertrag

Handelt B privat, kann ein Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 16:55
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AW: Zurück getreten vom Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von backfire85
Kann der Verkäufer dem Käufer was auch wenn die Differenz Summe lächerlich ist?
Wieso leistet der Käufer denn nicht einfach Sch. E.?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 22:35
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AW: Zurück getreten vom Kaufvertrag

joo, dann soll B zahlen und beim nächsten Mal erst denken und dann klicken.
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