Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsziel bei rückdatierten Rechnungen? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Zahlungsziel bei rückdatierten Rechnungen? wer kann mir im folgenden fiktiven Fall weiterhelfen? Die Kaufrausch GmbH bezieht regelmäßig Waren von der Verkaufsschlager Sp.z.o.o. aus Polen. Im gemeinsamen Rahmenvertrag wurde ein generelles Zahlungsziel von 30 Tagen vereinbart. Auf den Rechnungen stht dann z.B. "Rechnungsdatum 05.05.2008 - Zahlungsziel 05.06.2008". Nun versendet die Verkaufsschlager Sp.z.o.o. die Rechnungen aber regelmäßig stark verzögert, sodass sie bereits fällig wären, wenn sie bei der Kaufrausch GmbH eintreffen. Der Geschäftsführer der Kaufrausch GmbH ist der Meinung, dass er ab Erhalt der Rechnung 30 Tage Zeit hat, die Forderungen zu begleichen. Auf obige Beispielrechnung macht er also einen Stempel "Eingegangen am 10.05.2008" und zahlt am 10.06.2008. Fragen: 1. Liegt der Geschäftsführer der Kaufrausch GmbH richtig? 2. Wenn ja, wie ist die Rechtgrundlage? Ergänzende Hinweise: Es gibt weder allgemeine Geschäfts- noch Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen, beide sind Vollkaufleute und die Lieferungen, auf die sich die Rechnungen beziehen, erfolgen i.d.R. pünktlich. Zudem liegt das Rechnungsausstellungsdatum nie vor dem Lieferdatum. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe! Viele Grüße, Andreas |
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| AW: Zahlungsziel bei rückdatierten Rechnungen? Wuseln Sie sich mal hier durch: http://www.juraforum.de/forum/t235983/s.html Vielleicht hilfts ja - ich sag mal lieber nix mehr dazu
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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