Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsverzug innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Zahlungsverzug ich habe da mal ein Konstrukt: Zwei Berater schließen mehrere Verträge in welchem eine Zahlungsfrist von 30 Tagen jeweils festgeschrieben ist. Der Zahlungspflichtige Berater kommt seiner Verpflichtung nicht nach, der Empfänger mahnt den Berater an und fordert diesen auf die Zahlung zu leisten. Kann der Zahlungsempfänger direkt einen Ausgleich aller offenen Rechnungen verlangen welche der Zahlungspflichtige noch offen hat? Kann der Zahlungsempfänger für noch nicht erfolgte Beratungen den Zahlungsmodus auf Vorkasse umstellen oder einen Schadensersatz fordern wenn der Zahlungspflichtige diesem nicht nachkommt oder den Vertrag nicht aufrecht erhält? Im Vertrag sind beide Fälle nicht geklärt. In den AGBs des Zahlungsempfängern ist geklärt, dass ein Schadensersatz gefordert werden darf, wenn gebuchte Beratungen nicht abgenommen werden. Wie kann man hier agumentieren und welches Verfahren ist hier rechtmäßig? |
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| AW: Zahlungsverzug Ich bin leider nicht aus allem schlau geworden. Deswegen mal ganz generell: Da der Verzug besteht, kann sowohl auf Zahlung geklagt werden, als auch eine Verzinsung von 8 % über dem Basiszinssatz: (8 % bei gewerblich tätigen, 5 % bei Verbraucher) http://basiszinssatz.de/ Gesetze: http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG002402377 § 286 - 288 Bgb |
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| AW: Zahlungsverzug Oki, dass ist klar. Mir geht es aber um die anderen Rechnungen die noch offen sind. Kann ich die direkt auch fällig stellen? Bzw. kann ich die Vorgänge die noch nicht berechnet wurden aber schon beauftragt wurden in Rechnung stellen ? |
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