Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wer trägt Rücksendekosten?

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt Rücksendekosten? innerhalb des Forums Handelsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 20:16
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wer trägt Rücksendekosten?

Hallo zusammen,

kann wirklich keiner helfen?

Inzwischen hat der Mobilfunkanbieter ende Januar € 0,96 für eine anteiligen Berechnung und ende Februar € 81,80 abgebucht.

Mein widerspruch ist bis heute unbeantwortet geblieben.

Der Fall:

Im Fernseher läuft eine Werbung, angeboten werden 2 Handyverträgen mit 2x 50 Freiminuten ins Festnetz, netzintern kostenlos + 250 SMS.

Als Zugabe gibt es ein LCD-TV, ein Navi und 2 Handys.

Ein paar Tage nach der Bestellung kommt ein Paket mit Handys, Navi, Telefonkarten und AGB, kein Fernseher und keine Tarifdetails.

Nachdem der Kunde diese erst anfordern musste, stellt er fest dass die Bedingungen anders waren als beworben ( 2x 50 Freiminuten ins Festnetz und netzintern in die Nebenzeiten von 20,00-7,00 Uhr), nachdem der Kunde dies reklamiert hat ist es auch im Fernsehen geändert worden.

Da die Reklamation nichts gebracht hat, hat der Kunde den Vertrag widerrufen und gebeten den LCD-TV nicht mehr zu liefern.

Der Kunde sollte nun die Rücksendekosten tragen da laut Firma der Wert der gelieferten Ware unter 40 Euro liegt und der bestellten entspricht.

3 Wochen nach Widerruf wird auch der Fernseher geliefert, auch dieser soll nun auf Kosten des Kunden zurückgeschickt werden.

Was sollte der Kunde jetzt machen?

Rechtsanwalt ist teurer als Versandkosten.
Unfrei zurückschicken, Firma verweigert die Annahme.
Ware nicht zurückschicken bis Paketschein kommt, Firma geht gerichtlich vor obwohl der Kunde meiner Meinung nach Recht hat.

Ich hoffe Sie können helfen.

Vielen Dank im voraus.

Geändert von lino04 (02.03.2010 um 22:59 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 11:44
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 207
Keine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pfalauto hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer trägt Rücksendekosten?

Also in meinen Augen kann man hier ja dann den Vertrag wegen Täuschung anfechten.
Dann wäre aber auch der Täuschende verpflichtet, seine Ware wieder abzuholen oder wenigstens die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen.

Und ich glaube mich auch zu erinnern, dass die Kosten zusammengerechnet werden können. Also Fernseher und das andere Zeugs, falls es sich um eine einheitliche Bestellung handelt und das ganze nur künstlich aufgeteilt wird. Das dürfte hier doch der Fall sein: eigentlich müsste alles auf einmal geliefert werden, was zwar nicht passierte, jedoch ist das als eine einzige Bestellung anzusehen. Dann wäre die Kosten aber auf jeden Fall zu tragen, da über 40 €.

Zusammengefasst:
1. In meinen Augen bereits eine Anfechtung möglich, wegen arglistiger Täuschung. Der Täuschende wäre dann zur Abholung / Tragung der Kosten verpflichtet.

2. Falls das nicht der Fall wäre (da prinzipiell die Kosten erwähnt waren und nicht sonderlich versteckt oder so), dann bleibts wohl beim Widerrufsrecht, wobei die komplette Bestellung - die ja auf einmal geschickt werden sollte - beachtet werden muss.

Wie es aussehen würde, wenn z.B. nur ein Handy für 30 € geschickt wird, kann ich leider nicht sagen. Wird da nur auf das Handy abgestellt? Oder auf den ganzen (Dauer)Vertrag, d.h. auf die monatlichen Grundkosten auch!?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 00:35
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lino04 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer trägt Rücksendekosten?

Hallo Pfahlauto,

vielen Dank für die Antwort.

Das Problem ist nicht dass die Lieferung gesplittet wurde, denn das Navigationssystem alleine hat einen Wert von über € 100 .

Die Frage ist: ist bei der 40€ Klausel der tatsächlichen Wert der Ware gemeint, oder das was man für sie hätte zahlen sollen?

In diesem Fall waren der Fernseher, das Navigationssystem und die Handys nur kostenlose Zugaben, vermutlich deswegen meint die Firma dass der Warenwert unter 40 Euro liegt.

Aber selbst wenn die 40€ Klausel aus diesem Grund nicht greifen sollte, gibt es meiner Meinung nach noch 2 Gründe warum die Firma die Kosten übernehmen sollte:

1)Ich habe irgendwo gelesen dass der Kunde die Kosten übernehmen muss, wenn die Ware als Paket zurückgeschickt werden kann ( im Fall eines 107cm Fernsehers schwer machbar ).
2)Beim Widerruf hat der Kunde geschrieben dass die Firma den Fernseher nicht mehr zu liefern braucht, sie hätte drei Wochen Zeit gehabt die Lieferung noch zu stoppen.

Oder sehe ich das falsch?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fernabsatz, Erstattung der Rücksendekosten bei Teilwiderruf Verbraucherrecht 01.09.2008 16:20
hin- & rücksendekosten bei mängel und falschen angaben Kaufrecht / Leasingrecht 29.12.2007 16:56
Rücksendekosten bei Haustürgeschäften Verbraucherrecht 23.11.2007 16:03
Rücksendekosten ausländischen Kunden auferlegen Gewerberecht 07.08.2007 10:53
FAG: Wer muss Rücksendekosten tragen? Internetrecht 16.10.2006 17:21





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Handelsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN