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Wem gehören Quittungen

Dies ist eine Diskussion zu Wem gehören Quittungen innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 02.11.2011, 14:20
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Wem gehören Quittungen

Hallo

Wenn jm. für eine Organisation, sei es eine Firma, ein Verein usw, eigentlich egal was, geschäftliche Dinge erledigt, gehören die Quittungen, die im Laufe dieser Erledigungen anfallen, dann dieser Person oder der Organisation. Und was sollte die Organisation tun, wenn sie diese für z.B. ihre Buchhaltung braucht, aber nicht erhält?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 18:16
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AW: Wem gehören Quittungen

Zitat:
Zitat von Huckabuck Beitrag anzeigen
Wenn jm. für eine Organisation, sei es eine Firma, ein Verein usw, eigentlich egal was, geschäftliche Dinge erledigt, gehören die Quittungen, die im Laufe dieser Erledigungen anfallen, dann dieser Person oder der Organisation.
Da der Betreffende im Auftrag (des Vereins, des Unternehmens, ...) tätig wird, "gehören" die Quittungen dem Auftraggeber. Der braucht sie ja auch für seine Buchführung.
Zitat:
Und was sollte die Organisation tun, wenn sie diese für z.B. ihre Buchhaltung braucht, aber nicht erhält?
Sowas passiert ja eigentlich nur, wenn jemand im Auftrag eines Vereins usw. Kosten auslegt und sie sich dann gegen Vorlage der Quittung erstatten lässt.

In dem Fall verweigert man schlicht die Erstattung, bis die Quittungen eingereicht werden.

Das funktioniert zuverlässig, und wenn nicht, hat man ja als Verein usw. letztlich auch kein Problem damit. Sondern Geld gespart.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 20:02
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AW: Wem gehören Quittungen

Danke schonmal.
Aber wenn die Person im Voraus einen Betrag erhalten hätte, dann aber die Quittungen nicht rausrücken würde? Wäre das dann sowas wie Unterschlagung?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 20:23
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AW: Wem gehören Quittungen

Nein, wäre es nicht. Die Quittungen gehören zivilrechtlich dem Arbeitnehmer, denn an ihn wurden sie vom Quittierenden übereignet.

Wer ohne Beleg zahlungen ausführt, muss dann zusehen, wie er die Buchhaltung korrekt kriegt.
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Alt 02.11.2011, 21:10
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AW: Wem gehören Quittungen

Also gehören solche Quittungen doch dem, der sie erhält. Sind jetzt zwei verschiedene Meinungen
Man könnte also niemanden dazu zwingen, Quittungen abzugeben, auch wenn dieser vorher einen Betrag erhalten hätte, um ihn einem bestimmten Zweck zuzuführen?
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  #6 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 21:33
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AW: Wem gehören Quittungen

Das hängt davon ab, wie der Arbeitsvertrag ausgestaltet ist und konkret: Etwa die der Abrechnung zugrunde liegende Riesekostenerstattungsvereinbarung. Daraus kann sich eine arbeitsvertagliche (Neben-)Pflicht ergeben, die Quittungen im Original abzuliefern und dem Arbeitgeber das Eigentum daran zu verschaffen, damit dieser sie dem Steuerberater/ dem Buchhatlungsunternehmen/ anderen überlassen kann.

Nochmal: Schuldrechtlich ist es so, dass derjenige, der Kosten z.B. für ein Hotel begleicht, nachdem er dort genächtigt hat, unmittelbarer Leistungsempfänger ist und damit Rechnungsadressat; auch wenn dort etwa eine Firmenadresse eingetragen ist. Die Quittung wird dann dem Hotelgast im Gegenzug für die Zahlung übergeben und ausschließlich ihm übereignet. Was damit zu passieren hat, hat den Hotelier nicht zu jucken. Auch kann er mangels Übergabe der Quittung an den Arbeitgeber diese nicht unmittelbar an diesen übereignen, ob eine mittelbare Besitzverschaffung vorliegen könnte, können wir mangels Detailkenntnis des Arbeitsvertrages nicht prüfen.
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Alt 02.11.2011, 22:26
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AW: Wem gehören Quittungen

Naja, lassen wir mal Arbeitsvertrag weg und sagen, die Person wäre ehrenamtlich für einen Verein tätig.
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Alt 02.11.2011, 23:01
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AW: Wem gehören Quittungen

Zitat:
Zitat von Huckabuck Beitrag anzeigen
Naja, lassen wir mal Arbeitsvertrag weg und sagen, die Person wäre ehrenamtlich für einen Verein tätig.
Dann eben die Vereinssatzung und die gewöhnliche Abrechnungsmodalitäten.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 00:35
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AW: Wem gehören Quittungen

Die Satzung sähe vor, dass für größere Mengen Geld ein Beschluss notwendig wäre. Dieser wäre ergangen, das Geld wäre an die Person ausgezahlt worden, damit diese die notwendigen, zeckgebundenen Einkäufe machen könnte.
Die Abrechnung müsste unter Beachtung der allgemeinen Buchhaltungsregeln ablaufen.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 17:38
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AW: Wem gehören Quittungen

Dann wäre es vielleicht sinnvoll das Innenverhältnis und das
Aussenverhältnis zu unterscheiden.

Es kommt dann darauf an,
welche Willenserklärung der verteter im Aussenverhältnis
abgegeben hat,
und ob er dazu im Innenverhältnis berechtigt gewesen ist.

Auch wenn die Quittungen dem Vetreter gehören sollten,
macht er sich eventuell im Innenverhältnis schadensersatzplichtig.
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