Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ware defekt Gutschein statt Geld zurück

Dies ist eine Diskussion zu Ware defekt Gutschein statt Geld zurück innerhalb des Forums Handelsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 12:01
gesperrt
 
Registriert seit: Apr 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ware defekt Gutschein statt Geld zurück

Guten Tag,

meine Tochter hat eine Handtasche erworben und nach 3 Wochen aufgrund eines Materialfehlers reklamiert. Reparatur ist aus sicht des Händlers nicht möglich, eine neue Hanstasche des gleichen Modelles gibt es nicht mehr. Trotzdem verweigert der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises und möchte eine Gutschein ausgeben.
Ist das rechtens?

Schöne Feiertage und danke im Vorraus,

Waage
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 12:57
13 13 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Dummsdorf an der Knatter
Beiträge: 1.755
98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Ware defekt Gutschein statt Geld zurück

Auch wenn es ärgerlich ist, aber das ist korrekt. Dazu folgendes:

Gutschein: Geschenk mit Verfallsdatum

Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre – Kürzere Fristen bei Warenumtausch

Geschenkgutscheine werden immer beliebter. Ob für einen Gaststättenbesuch, Bücher, Kosmetik oder Kleidung – die Auswahl ist groß. Der Vorteil ist, dass der Beschenkte frei wählen kann. Allerdings haben Gutscheine auch ihre Tücken: Sie sind nur fast so gut wie Bargeld.

Denn für Gutscheine auf Waren und Dienstleistungen gibt es seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2002 eine Verfallfrist. Gutscheine verjähren 3 Jahre nach Ausstellung gerechnet vom 31.12. des Ausstellungsjahres. Diese Frist gilt aber nur, wenn der Gutschein nichts anderes ausweist. Oft wollen die Unternehmen noch kürzere Ablauffristen erreichen. Wenn auf dem Gutschein also eine Gültigkeit von nur einem Jahr verzeichnet ist, sollte der Kunde widersprechen und versuchen, dass der Verkäufer diese Extra-Befristung streicht. Gelingt das nicht, muss er entweder akzeptieren oder auf den Geschenkgutschein verzichten.

Schwieriger sieht es bei Kunden aus, die bei Nichtgefallen Ware umtauschen wollen und dafür einen Gutschein erhalten. Der Händler ist in solchen Fällen nicht verpflichtet, Bargeld zurückzuzahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Er kann stattdessen einen Gutschein ausstellen – und das zu seinen Konditionen, also mit kurzem Verfallsdatum. Wer befürchtet, einen Gutschein nicht innerhalb der Ablauffrist einlösen zu können, sollte rechtzeitig mit dem Händler sprechen. Ist dieser kulant, verlängert er die Gültigkeit oder zahlt sogar das Geld in bar aus. Eine Verpflichtung dazu gibt es allerdings nicht.
Ist der Gutschein erst einmal abgelaufen, hat der Kunde bei solchen Verhandlungen schlechte Karten.


Neben Geldgutscheinen gibt es auch Werbegutscheine. Diese verteilen beispielsweise Händler, Gastronomen oder Reiseveranstalter bei Aktionswochen. Die Aussteller gewähren den Kunden meistens eine Preisermäßigung. Für solche Gutscheine gelten die Regeln der Schuldrechtsreform nicht.
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <==
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 13:05
CAM CAM ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 998
100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (998 Beiträge, 135 Bewertungen)  
AW: Ware defekt Gutschein statt Geld zurück

13, hier geht's aber um einen Gewaehrleistungsfall. Nachbesserung und Lieferung einer mangelfreien Ware ist nicht moeglich, also bleibt (neben Preisnachlass, der hier aber wohl nicht gewollt ist) nur noch der Ruecktritt vom Kaufvertrag. Da muss man aber keinen Gutschein akzeptieren.

Gruss
CAM
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 14:18
13 13 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Dummsdorf an der Knatter
Beiträge: 1.755
98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Ware defekt Gutschein statt Geld zurück

Stimmt auffallend.
Ich habe mich auf den Begriff Gutschein konzentriert, aber Nichtgefallen des Geschenks ist hier in der Tat nicht der Grund. Genaues Lesen ist von Vorteil. Bei Gewährleistung sieht es in der Tat anders aus.
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <==
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 15:26
gesperrt
 
Registriert seit: Apr 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ware defekt Gutschein statt Geld zurück

Hallo 13, hallo CAM,

vielen Dank für die schnellen Antworten. ist ja immerhin Feiertag . Kann man den Gesetzestext dazu irgenwo hier nachlesen?

Viele Grüße und schöne Feiertage,

Waage
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 15.04.2006, 09:17
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: im Süden
Beiträge: 61
Keine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mea culpa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ware defekt Gutschein statt Geld zurück

§ 437 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html (Inhaltsverzeichnis)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html (Norm)
__________________
.

Anmerkung: Meine Kommentare und Beiträge werden zwar nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, stellen aber lediglich meine persönliche Meinung dar und können keinesfalls eine professionelle - und erlaubte! - Rechts- oder Steuerberatung ersetzen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 15.04.2006, 18:47
gesperrt
 
Registriert seit: Apr 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Waage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ware defekt Gutschein statt Geld zurück

Hallo Mea Culpa,

vielen Dank für die Info.

Viele Grüße,

Waage
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
WARE DEFEKT - Kein Geld Zurück!??? Handelsrecht 11.11.2008 21:51
Ware aus dem Laden erfüllt nicht die Anforderungen... Gutschein oder Geld zurück? Kaufrecht / Leasingrecht 18.11.2007 16:07
Ware bei ebay als defekt angeboten Käufer will sein Geld zurück Handelsrecht 14.01.2007 16:00
Gutschein statt Geld Verbraucherrecht 21.12.2005 22:12
Rücktritt vom Kaufvertag?: Gutschein statt Geld Verbraucherrecht 16.11.2005 08:06





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Handelsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN