Dies ist eine Diskussion zu Vorraussetzung Makler innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Vorraussetzung Makler ich frage mich seit kurzem, wer Handelsmakler ist und wer nicht und was für Vorraussetzungen man bräuchte. Beispiel: Herr K möchte entweder - Immobilien vermitteln (Immobilienmakler) --> Ist ein Immobilienmakler ein Handelsmakler ? - Autos vermitteln --> Handelsmakler? und Vorraussetzungen? - Werbeflächen vermitteln --> " " Ich danke euch für die Hilfe
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Vorraussetzung Makler http://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsmakler ich denke das hilft weiter |
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| AW: Vorraussetzung Makler Danke erst einmal dafür, aber 1. eigentlich wollte ich eine fachliche Antwort erhalten und keine Verlinkung zu einer nicht zitierbaren Quelle. Aber trotzdem danke für die Mühen. 2. Also ist nach Wikipedia ein Immobilienmakler auch ein Handelsmakler? 3. Ein Autovermittler ist ein normaler Handelsvermittler bzw. ein Werbeflächenvermittler...?
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Vorraussetzung Makler Also, Immobilienmakler und Handelsmakler würde ich erst einmal trennen. Der Immobilienmaklervertag kommt ja nach BGB zustande, während für den Handelsmakler das HGB gilt. |
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| AW: Vorraussetzung Makler Wer als Immobilienmakler arbeiten möchte, muss dafür eine Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung beantragen. Da werden verschiedene Dinge überprüft. Die Genehmigung erteilt die zuständige Gemeinde oder Stadt, sie ist kostenpflichtig.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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