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Vorausbezahlung

Dies ist eine Diskussion zu Vorausbezahlung innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 18:11
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Vorausbezahlung

Hallo,

Max ist ein ambitionierter Schachspieler der hoch hinaus will und sich daher von einem Profi Unterstützung holen will.

Die Unterstützung sieht so aus, dass Max im Internet eine Schachpartie spielt, der Profi es sich ansieht und ihn dann verbessert.

Der Profi verlangt 50€/h Stunde von Max. Max bezahlt per Überweisung 20 Stunden im Voraus.


Der Profi muss sich nach einigen Wochen selber auf ein Turnier vorbereiten und hat daher wenig Zeit für Max. Das Coaching muss beendet werden.

Laut Max wurden 10 Stunden absolviert, daher will er die Hälfte des Geldes zurück.

Der Profi sagt es wurden bereits 15 Stunden absolviert und will ihm daher nur noch ein Viertel zurückzahlen.


Es existieren keinerlei schriftliche Belege über die einzelnen Übungsstunden.


Wer hat in diesem Fall Recht?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 06:56
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AW: Vorausbezahlung

Zitat:
Zitat von nimbus Beitrag anzeigen
Wer hat in diesem Fall Recht?
Woher sollen wir das wissen?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 09:01
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AW: Vorausbezahlung

ich meine wer bei diesem Konflikt (gerichtlich) verpflichtet ist nachzuweisen, dass der Untericht stattgefunden hat bzw. nicht stattgefunden hat, um seine Forderungen geltend zu machen.

Käufer oder Verkäufer
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 10:15
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AW: Vorausbezahlung

Bei einem Zivilprozess muss der Kläger Beweis erbringen.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 19:58
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AW: Vorausbezahlung

Zitat:
Es existieren keinerlei schriftliche Belege über die einzelnen Übungsstunden.
Auch mündliche Verträge sind wirksam.
Sollte der Gläubiger trotz der dünnen Beweislage vor Gericht gehen,
kommt es im Prinzip auf die Glaubwürdigkeit der Pateien an.

Ohne irgendwelche handfesteren Beweise oder Zeugen wird der
Gläubiger aber wohl kaum vor Gericht gehen;
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  #6 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 20:39
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AW: Vorausbezahlung

Vielen Dank für die Antworten.



Es sei in diesem konkreten Beispiel der Käufer Kläger. Der Käufer ist in der Lage die Bezahlung des Geldes per Überweisung mittels Kontoauszug zu belegen. Der Käufer wirft dem Verkäufer vor die Zahlung geleistet, jedoch keine Dienstleistung erhalten zu haben. Ist in diesem Fall der Verkäufer verpflichtet dazu nachzuweisen, dass die Dienstleistung ausgeführt wurde? Ich meine wie kann der Käufer den Beweis für eine nicht erhalten Dienstleistung erbringen?
Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist die Dienstleistung zu belegen, wird der Käufer dann sein Geld zurückerhalten?


Danke im Voraus für die Antworten.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.10.2010, 20:53
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AW: Vorausbezahlung

Zitat:
Es existieren keinerlei schriftliche Belege über die einzelnen Übungsstunden.
Wie gesagt, die Glaubwürdigkeit der Parteien.
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