Dies ist eine Diskussion zu Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot ich bin neu hier im forum und hab direkt ne frage zu einer sache die mich interessiert. folgendes szenario: jemand sucht ein neues rennrad und schaut natürlich mal bei **** rein. er traut seinen augen kaum, als er ein neues, wie sich später rausstellt sehr hochwertiges rad zu einem sofortkaufenpreis von nur 3 euro entdeckt und schlägt sofort zu. der preis scheint wohl versehentlich von der firma die das rad anbietet eingegeben worden zu sein. der käufer schließt sofort die kaufabwicklung ab und überweist das geld. jetzt will die firma auf einmal vom kauf zurücktreten, da ihnen ein fehler unterlaufen ist. kurz danach steht das rad wieder bei **** zu einem preis von 1995,- euro zum verkauf. also kann es nicht an lieferschwierigkeiten oder so liegen. was kann der jenige tun um an sein rad zu kommen? er wollte ja niemandem schaden zufügen, sonder hat das getan, was jeder andere auch gemacht hätte. bei einem schnäppchen hat er zugegriffen. oder gibt es keine möglichkeit gegen die firma vorzugehen? In den AGB's steht was von Angebote freibleibend, aber nichts von Irrtümer usw. ich bin gespannt wie man solch einen fall lösen könnte. ich bedanke mich für alle hinweise und anregungen im vorraus. grüße aus dem sonnigen berlin stuppi |
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| AW: Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot Höchstwahrscheinlich kann der Anbieter den Kauf anfechten. Zitat:
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| AW: Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot hallo, ich hab grad was interessante über einen erklärungsirrtum gelesen. damit sind alle fragen beantwortet. mein jemand hat kein recht zu seinem preiswerten rad zu kommen. vielen dank und gruß |
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| AW: Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot Wenn du etwas zum Irrtum gefunden hast, wirst du auch schnell etwas zum sogenannten Schadensersatz nach § 122 BGB finden. Das wäre nicht uninteressant für den Jemand. Dazu sei aber gleich gesagt: Ein neuwertiges Fahrrad ohne vorherige Versteigerung, sondern über Sofort-Kauf, für 3 Euro zu bekommen, auch beim Über-Discounter ****...da hätten dem Jemand die Glocken läuten müssen. Das hätte er erkennen müssen.
__________________ Pugna et vince! |
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| AW: Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot hallo, vielleicht hat der jemand gedacht, das ja jeden tag ein **** aus dem bett steigt. aber in wirklichkeit, würde wohl jeder dagegen vorgehen, bevor er solch einen schaden hat. gruß |
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