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Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot

Dies ist eine Diskussion zu Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.05.2006, 13:49
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Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot

hallo,

ich bin neu hier im forum und hab direkt ne frage zu einer sache die mich interessiert.
folgendes szenario: jemand sucht ein neues rennrad und schaut natürlich mal bei **** rein. er traut seinen augen kaum, als er ein neues, wie sich später rausstellt sehr hochwertiges rad zu einem sofortkaufenpreis von nur 3 euro entdeckt und schlägt sofort zu. der preis scheint wohl versehentlich von der firma die das rad anbietet eingegeben worden zu sein. der käufer schließt sofort die kaufabwicklung ab und überweist das geld. jetzt will die firma auf einmal vom kauf zurücktreten, da ihnen ein fehler unterlaufen ist. kurz danach steht das rad wieder bei **** zu einem preis von 1995,- euro zum verkauf. also kann es nicht an lieferschwierigkeiten oder so liegen.

was kann der jenige tun um an sein rad zu kommen? er wollte ja niemandem schaden zufügen, sonder hat das getan, was jeder andere auch gemacht hätte. bei einem schnäppchen hat er zugegriffen.

oder gibt es keine möglichkeit gegen die firma vorzugehen?

In den AGB's steht was von Angebote freibleibend, aber nichts von Irrtümer usw.

ich bin gespannt wie man solch einen fall lösen könnte. ich bedanke mich für alle hinweise und anregungen im vorraus.

grüße aus dem sonnigen berlin

stuppi
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  #2 (permalink)  
Alt 01.05.2006, 14:15
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AW: Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot

Höchstwahrscheinlich kann der Anbieter den Kauf anfechten.
Zitat:
§ 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
...
Hat sich der Anbieter einfach vertippt, ist ein Fehler bei der Datenübertragung oder ein sonstiges Versehen bei der Eingabe des Mindestgebots passiert kann der Anbieter seine Erklärung anfechten. Das hat zur Folge, dass die Erklärung als niemals abgegeben gilt.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.05.2006, 14:32
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AW: Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot

hallo,

ich hab grad was interessante über einen erklärungsirrtum gelesen. damit sind alle fragen beantwortet. mein jemand hat kein recht zu seinem preiswerten rad zu kommen.

vielen dank und gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 01.05.2006, 18:44
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AW: Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot

Wenn du etwas zum Irrtum gefunden hast, wirst du auch schnell etwas zum sogenannten Schadensersatz nach § 122 BGB finden. Das wäre nicht uninteressant für den Jemand.

Dazu sei aber gleich gesagt: Ein neuwertiges Fahrrad ohne vorherige Versteigerung, sondern über Sofort-Kauf, für 3 Euro zu bekommen, auch beim Über-Discounter ****...da hätten dem Jemand die Glocken läuten müssen. Das hätte er erkennen müssen.
__________________
Pugna et vince!
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  #5 (permalink)  
Alt 02.05.2006, 09:24
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AW: Vertragserfüllung bei Irrtum im Angebot

hallo,

vielleicht hat der jemand gedacht, das ja jeden tag ein **** aus dem bett steigt.
aber in wirklichkeit, würde wohl jeder dagegen vorgehen, bevor er solch einen schaden hat.

gruß
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