Dies ist eine Diskussion zu Vertrag nach Jahreswechsel mit Datum Vorjahr: Wann beginnt die Laufzeit? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Vertrag nach Jahreswechsel mit Datum Vorjahr: Wann beginnt die Laufzeit? Eine GmbH namens "Kunde" schliesst mit Unternehmen namens "Dienstleister" einen Vertrag über eine Dienstleistung, die eine Mindestlaufzeit von dem Jahr des Abschlusses und weiteren 6 Jahren hat. Die Angebote zu der Dienstleistung wurden im November des Beispieljahres 2006 eingeholt. Danach wird die Dienstleistung ausgearbeitet und im Januar 2007 der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben. Laut Vertrag wäre der Vertrag dann zum Ende 2013 kündbar. Bei der Vertagsunterzeichnung wird aber Ausversehen vom "Kunde" und "Dienstleister" nicht Mitte Januar 2007, sondern Mitte Januar 2006 als Datum vor den Unterschriften angegeben. (Grund z.B.: der Jahreswechsel wurde beim Schreiben des Datums nicht berücksichtigt). Es wird kein weiteres Datum im Vertrag angegeben, also nur das eine vor den Unterschriften. Die Mindestvertragslaufzeit wäre bei Unterzeichnung 2006 somit dann bis Ende 2012. Folgende Fälle: a) Die GmbH "Kunde" beruft sich jetzt im Jahr 2010 auf 2006 als Vertragsabschlußjahr. b) Die GmbH "Kunde" wechselt 2008 den Eigentümer, der alle vorhandenen Verträge übernimmt und nicht weiß, welche Nebenabreden bei dem Vertragsabschluß getroffen wurden. Der neue Eigentümer beruft sich als rechtlicher Nachfolger auf das Vertragsstück, in dem 2006 als Vertragsdatum aufgeführt wird. Beim Übergang zum neuen Eigentümer hat der "Dienstleister" im Jahr 2008 eine Änderungsinformation zu dem neuen Eigentümer gesendet, in dem als Vertragslaufzeit bis Ende 2013 angegeben ist. Der neue Eigentümer hat dieses nicht damals nicht bemerkt, nicht widersprochen und das Dokument abgeheftet. Erst im Jahr 2010 bemerkt er es. Er behauptet, dass ihm keine Unterlagen aus der Angebotsphase (also Unterlagen mit Datum November 2006) vorliegen. Nur der unterschriebene Vertrag mit Mitte Januar 2006. Kann im Fall a) und/oder b) der Vertrag zum Ende 2012 rechtswirksam gekündigt werden? |
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| AW: Vertrag nach Jahreswechsel mit Datum Vorjahr: Wann beginnt die Laufzeit? Mahlzeit, wenn K auf Januar 2006 besteht, dann kann D auch auf die Bezahlung für dieses Jahr bestehen ![]() Spass beiseite: Der Vertrag ist im Januar 2007 zustande gekommen. Das Verschreiben ist in diesem Fall irrelevant, da die Willenserklärungen zum Zeitpunkt des Vertragsschluss sich entsprachen. Bei vernünftiger Buchhaltung müssten sich auch entsprechende Rechnungsbelege finden lassen, die den Anfangstermin bestätigen. Für Variante b) gilt dasselbe. Auch kann dem D nicht die mangelhafte Kommunikation zwischen dem Alt- und Neueigentümer zum Nachteil angelastet werden. Gruß moriarty
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Vertrag nach Jahreswechsel mit Datum Vorjahr: Wann beginnt die Laufzeit? ok, vielen Dank: aber für b) Wenn der neue Eigentümer nur den Vertrag als Schriftstück hat, kann er nicht wissen, wann was wie besprochen wurde (Z.B. in der Angebotsphase), d.h. er muss davon ausgehen, dass dieses Schriftstück mit den Angaben gilt. Was ich falsch beschrieben hatte: Bei dem neuen Eigentümer handelt es sich um eine andere Firma, die den gleichen Geschäftszweck hat, aber rein rechtlich nichts mir der "alten" zu tun hatte, d.h. sie ist kein Rechtsnachfolger, hat aber den Dienstleistungsvertrag übernommen, der dann überschrieben wurde. |
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