
11.12.2009, 20:50
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 37
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| Vertrag mit einem Grafiker Hallo zusammen, mal wieder eine neue Aufgabenstellung Ein Kaufmann schließt mit einem Grafiker einen Vertrag zur Erstellung von Logo, Visitenkarten, Briefbögen, Website u.vm.
Das Logo, die Visitenkarten und der Briefbogen werden zeitnah nach dem Vertragsschluß erstellt. Die Entwicklung und die Gestaltung der Website wird aber nicht zeitnah durchgeführt. Auf E-Mails oder Anrufe reagiert der Grafiker nicht mehr.
Hat der Kaufmann ein Außerordentliches Kündigungsrecht, da die Erstellung der Website jetzt seit mehr als 2 Monaten steht?
Wie schaut es aus mit den anderen Arbeiten? Welche muss der Kaufmann abnehmen? Ich freue mich auf eure Rückmeldung.
Gruß und schönen 2. Advent ... |