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Verrbindlichkeit eines Angebots bei GmbH & Co.KG

Dies ist eine Diskussion zu Verrbindlichkeit eines Angebots bei GmbH & Co.KG innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2005, 17:24
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Verrbindlichkeit eines Angebots bei GmbH & Co.KG

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage.

Laut...

BGB § 145 Bindung an den Antrag
"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden,
es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."

Ist man an einen Antrag (bei uns schriftliches Angebot) gebunden, wenn man das nicht im Angebot ausschließt. Klar!

Wie Verhält es sich aber bei einer GmbH § Co. KG, wenn die ein Angebot abgibt? Gilt hier das gleiche?
Ich konnte im HGB dazu nichts finden. Muß man da auch die verbindlichkeits des Angebots expliziet ausschließen?

Wenn jemand dazu was weiß, bitte, wenn möglich, § dazu angeben.

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2005, 17:36
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AW: Verrbindlichkeit eines Angebots bei GmbH & Co.KG

Grundsätzlich gilt das BGB auch im Wirtschaftsleben, das HGB ist lediglich lex specialis.


meint
Remby
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2005, 17:42
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AW: Verrbindlichkeit eines Angebots bei GmbH & Co.KG

Eine KG ist gemäß § 161 Abs. 2 i.V.m. § 124 Abs. 1 HGB teilrechtsfähig. Für sie gelten die Vorschriften des BGB somit ebenso wie für andere (natürliche, juristische und teilrechtsfähige) Personen auch.

Denn nach BGB ist egal wer ein Angebot macht. Soweit dieser Jemand Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann (wie die KG nach den oben genannten Vorschriften) gelten für sie auch die allgemeinen Regeln, soweit im HGB nichts anderes geregelt ist!
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2005, 21:09
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AW: Verrbindlichkeit eines Angebots bei GmbH & Co.KG

Dankeschön!

Das heißt also das es sich zwischen zwei Parteien (egal ob Privatperson, Personen- oder Kapitalgesälschaft) immer so verhält. Angebote sind grundsätzlich verbindlich. Richtig?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.11.2005, 21:59
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AW: Verrbindlichkeit eines Angebots bei GmbH & Co.KG

Zitat:
Zitat von BBartha
Das heißt also das es sich zwischen zwei Parteien (egal ob Privatperson, Personen- oder Kapitalgesälschaft) immer so verhält. Angebote sind grundsätzlich verbindlich. Richtig?
Genau!
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #6 (permalink)  
Alt 04.11.2005, 12:16
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AW: Verrbindlichkeit eines Angebots bei GmbH & Co.KG

Bei Privatpersonen natürlich nur, soweit sie geschäftsfähig sind.
Das ist nämlich beliebte Fangfrage in (Berufsschul-) Prüfungen und Klassenarbeiten.
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