Dies ist eine Diskussion zu Verlag verschickt nach Kündigungserhalt weiterhin Ware und besteht auf Bezahlung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Verlag verschickt nach Kündigungserhalt weiterhin Ware und besteht auf Bezahlung so, heute mal was, was bestimmt schon mal irgendwie hier behandelt wurde... Bitte nicht sauer sein, wenn es wirklich schon behandelt worden ist... Es geht um folgenden ausgedachten Fall (die jeweiligen Datums-Angaben wurden lediglich gemacht, um ihn anschaulicher zu machen): Herr A. bezieht seit einiger Zeit von der Firma X. im Rahmen einer sogenannten "Serie" bzw. "Sammlung" regelmässig pro Monat eine DVD (auf gut deutsch handelt es sich also um eine Art Abonnement). Herr A. macht im Februar 2010 von dem im Werbematerial besagter Firma für diese Sammlung immer wieder erwähnten "sie können die Sammlung jederzeit beenden." Gebrauch und kündigt mit sofortiger Wirkung den Bezug (Einschreiben mit Rückschein). Wie aus dem Rückschein ersichtlich ist, wurde dieses Kündigungsschreiben der Firma X. am 26.02.2010 zugestellt. Mit Rechnungs-Datum vom 04.03.2010 (zzgl. wohl einiger Tage) erhält er die nächste DVD. Nachdem Herr A. der Meinung ist, er müsse diese weder bezahlen noch auf eigene Kosten zurück senden, unternimmt er erst einmal nichts. Die Firma X. schickt ihm mit Datum vom 27.03.2010 (Eingang bei ihm am 01.04.2010) eine Zahlungserinnerung. Vor einer Woche nun nimmt Herr A. fernmündlich mit der Firma X. Kontakt auf. Hier wird ihm von einer Mitarbeiterin auch bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei (auch Bestätigung vorgenannten Überbringungs-Datums) und dass es relativ "normal" sei, dass "auch eine Woche später" noch Artikel versendet würden (trotz Kündigung). Herr A. darf sich fragen lassen, warum er denn den Artikel nicht zurück gesandt habe, woraufhin dieser äussert, dass dies zu seinen Lasten gegangen wäre (dies wird auch von der Mitarbeiterin der Firma X. bestätigt). Schliesslich macht er telefonisch seinen Standpunkt glaubhaft, dass er die Ware nach Ausspruch der Kündiung bekommen habe und er diese gerne zur weiteren Verwendung durch die Firma X. aufbewahre oder aber auf Kosten der Firma X. zurück sende, er sie jedoch nicht behalten wolle und somit auch nicht bezahlen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die gelieferte Ware, genannte DVD, nach wie vor original-verpackt (verschweisst) ist. Daraufhin darf sich Herr A. wieder anhören, wieso er "erst jetzt" anrufe, hätte er "gleich" reagiert, hätte "man etwas machen können", so jedoch sei es zu spät und er müsse die Ware bezahlen. In den AGB der Firma X. würden wir nun folgendes finden: "Widerrufsbelehrung... Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochenn ohne Angabe vonGründen in Textform... oder - wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen... Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wennn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt...". Dies hierzu. Muss Herr A. nun die (nicht mehr gewollte) Ware bezahlen oder ist die aktuelle Forderung der Firma X. für diese rechtlich nicht durchsetzbar? Ganz vielen Dank fürs Antworten! Viele Grüsse |
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| AW: Verlag verschickt nach Kündigungserhalt weiterhin Ware und besteht auf Bezahlung Warum wurde die Ware nicht unfrei zurückgeschickt? Ich hatte im letzten Jahr das selbe Problem. Ein Anruf bei der Firma: Ich habe drei Möglichkeiten gegeben: unfrei zurück, Abholung durch Firma oder ich sehe den letzten Artikel als Geschenk ohne Gegenverpflichtung an. Der Herr am Telefon meinte, dass das unfreie Paket o.k. ist. Ich hab auf das Paket groß geschrieben: Retoure unfrei nach Rücksprache mit Hr.X (Telefonat, Datum). Seit diesem Tag hab ich von der Firma nix mehr gehört :-) Achso... den Paketschein und die ausgedruckte Sendungsauskunft habe ich aufbewart, falls nochmal was von denen kommt. |
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