Dies ist eine Diskussion zu Verkauf als Service deklarieren innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Verkauf als Service deklarieren ich hoffe mein erster Beitrag ist nicht auch gleich falsch ![]() Also mal angenommen, Firma A möchte von der 14 Tage Wiederrufsrecht, Garantieabwicklung etc entbunden werden und verkauft deswegen nicht die Ware direkt an den Kunden B, sondern deklariert den Verkauf als "Bestellservice" da die Ware Auftragsbezogen für den Kunden B aus dem Ausland bestelllt und von dort aus direkt zum Kunden geliefert. Hat Kunde B nun irgendwelche Rechte gegenüber Firma A ausser auf Erfüllung des "Services" zu pochen? Vielen Dank im Voraus. bye Tobi Geändert von datobi (28.02.2010 um 13:07 Uhr). |
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| AW: Verkauf als Service deklarieren Was ist 14 Widerrufsrecht, Garanteiabwicklung? Also, wie man das ganze deklariert, ist nun rechtlich nicht relevant. |
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| AW: Verkauf als Service deklarieren Wenn die Firma A lediglich als Vermittlungsagent tätig wird, kann der Käufer ihr gegenüber keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Verkauf als Service deklarieren Es wird vom Einzelfall abhängen, ob hier die Firma tatsächlich nur Vermittler ist oder trickst.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verkauf als Service deklarieren Zitat:
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| AW: Verkauf als Service deklarieren Wie das im Webshop angeprangert wird, ist völlig uninteressant. |
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| AW: Verkauf als Service deklarieren Zitat:
Oder ist es imho egal und man kann das Wiederrufsrecht / Garantieabwicklung gar nicht umgehen. |
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| AW: Verkauf als Service deklarieren Es kommt auf den Vertrag an, der geschlossen wurde. Also, der KaufVertrag kommt zustande zwischen dem Händler in Hongkong und dem Kunden in Deutschland? Und A tritt nur als Vermittler auf? Dann hätte ich ja wohl beim Kaufvertrag zwei Rechstssysteme zu beachten (Hongkon, Deutschland); und dann noch das Haftungsrecht des Vermittlers A. |
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