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Verkauf als Service deklarieren

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf als Service deklarieren innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 03:25
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Verkauf als Service deklarieren

Hallo zusammen,
ich hoffe mein erster Beitrag ist nicht auch gleich falsch

Also mal angenommen, Firma A möchte von der 14 Tage Wiederrufsrecht, Garantieabwicklung etc entbunden werden und verkauft deswegen nicht die Ware direkt an den Kunden B, sondern deklariert den Verkauf als "Bestellservice" da die Ware Auftragsbezogen für den Kunden B aus dem Ausland bestelllt und von dort aus direkt zum Kunden geliefert.

Hat Kunde B nun irgendwelche Rechte gegenüber Firma A ausser auf Erfüllung des "Services" zu pochen?

Vielen Dank im Voraus.

bye
Tobi

Geändert von datobi (28.02.2010 um 13:07 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 09:59
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AW: Verkauf als Service deklarieren

Was ist 14 Widerrufsrecht, Garanteiabwicklung?
Also, wie man das ganze deklariert, ist nun rechtlich nicht relevant.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 11:08
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AW: Verkauf als Service deklarieren

Wenn die Firma A lediglich als Vermittlungsagent tätig wird, kann der Käufer ihr gegenüber keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 12:04
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AW: Verkauf als Service deklarieren

Es wird vom Einzelfall abhängen, ob hier die Firma tatsächlich nur Vermittler ist oder trickst.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 13:08
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AW: Verkauf als Service deklarieren

Zitat:
Zitat von Humungus
Es wird vom Einzelfall abhängen, ob hier die Firma tatsächlich nur Vermittler ist oder trickst.
Okay, wenn Firma A die Ware direkt für den Kunden Auftragsbezogen aus Hongkong bestellt und dies so im Webshop das ganze als Bestellvermittlung groß anprangert, dann wäre die Frima A doch aus dem Schneider?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 14:12
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AW: Verkauf als Service deklarieren

Wie das im Webshop angeprangert wird, ist völlig uninteressant.
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Alt 28.02.2010, 15:32
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AW: Verkauf als Service deklarieren

Zitat:
Zitat von berniebär
Wie das im Webshop angeprangert wird, ist völlig uninteressant.
Und worauf kommt es dann an? AGB? Kein "jetzt kaufen" button, sondern "jetzt bestellservice nutzen button"?

Oder ist es imho egal und man kann das Wiederrufsrecht / Garantieabwicklung gar nicht umgehen.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 16:04
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AW: Verkauf als Service deklarieren

Es kommt auf den Vertrag an, der geschlossen wurde.
Also, der KaufVertrag kommt zustande zwischen dem Händler in Hongkong und dem Kunden in Deutschland?
Und A tritt nur als Vermittler auf?
Dann hätte ich ja wohl beim Kaufvertrag zwei Rechstssysteme zu beachten (Hongkon, Deutschland); und dann noch das Haftungsrecht des Vermittlers A.
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