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Verjährung von Rechnung - geringe Vorderung

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung von Rechnung - geringe Vorderung innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 17.04.2010, 19:21
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Verjährung von Rechnung - geringe Vorderung

Hallo, ich hab da mal ne Frage zu folgendem fiktiven Fall:

Da wäre eine Firma "Tel" und eine Firma "Kon GbR" (im folgendem nur noch Kon) und die Firma "Tel" ist ein Anbieter der einen günstigeren Telefondienst anbietet und wohl normalerweise
die Rechnung auf dem Telefonanbieter("TCAM") abrechnet der bei der Firma "Kon" den
Anschluss zur Verfügung stellt.

Nun schickt die Firma "Tel" der Firma "Kon" über ein Inkassounternehmen im Jahre 2010 eine Mahnung in Höhe von 1 € über die Leistungen die von der Firma "Tel" der Firma "Kon" im März 2007 geleistet worden sein sollen. Diese reagiert nun erstmal nicht, bis die 3. Mahnung kommt auf der dann ein Betrag von 17 € inkl. Mahngebühren steht.

Es gab keine vorangegangenen Rechnungen in den Jahren 2007 2008 2009.

1. Wie sieht da die rechtliche Grundlage aus? 2. Ist hier die regelmäßige Verjährungsfrist §195 BGB anzuwenden und hat somit dann noch keine Kraft, da ja die 3 Jahre noch nicht rum sind?

3. Wie muss sich die Firma "Kon" verhalten und würde es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bei dieser geringen Forderung? 4.Und sind die Mahngebühren "rechtens"?


Grüsse
odac12
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