Dies ist eine Diskussion zu Verbraucherbegriff ?? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Verbraucherbegriff ?? der folgende fiktive Fall sei angenommen der mich sehr interessiert: Herr X. habe ein Einzelunternehmen, und bei einem Großhandel für sich privat etwas gekauft. Da die Sache defekt war hat Er sie wegen Mangel ( seine Partnerin kann dies bezeugen ) zurueckgeschickt. Der Großhandel behaupet nun allerdings das kein mangel bestand. ( Diese Angelegenheit ist nun mehr als 5 Monate her ) Nun meine Frage : Ich habe ein Urteil des Bundesgerichtshofs über den Verbraucherbegriff gelesen ( s.http://medien-internet-und-recht.de/...ir_dok_id=2037 ). In der Urteilssprechung wird deutlich dass bei Einzelunternehmern und selbständigen Freiberuflern, Einer natürliche Person, die als Verbraucher und als freiberuflich tätiger Unternehmer am Rechtsverkehr teilnimmt, ist nur dann nicht als Verbraucher anzusehen, wenn ihr Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Gilt dies auch beim Minimalkauf im Großhandel ( also zur Eigennutzung ) ?? Z.B. wenn Er nur ein Teil bestelle ?? Mit freundlichen Grueßen, Christian Schnell |
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| AW: Verbraucherbegriff ?? Zitat:
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