Dies ist eine Diskussion zu Ungerechtfertigte Rechnung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Ungerechtfertigte Rechnung was ist von folgendem fiktiven Szenario zu halten: A. bestellt in einem Internetshop (IS) eine Ware. Den Rechnungsbetrag lässt A vor Lieferung durch IS vom Konto abbuchen, es erfolgt aber keine Lieferung trotz mehrfachem Schriftverkehr per Mail, in dem IS angibt, das Geld sei nie auf seinem Konto angekommen. A macht daraufhin durch seine Bank die Abbuchung rückgängig. Ein Jahr später erhält A per Mail eine Mahnung über den ursprünglichen Rechnungsbetrag, obwohl nie wieder Kontakt mit IS bestand, und auch keine Ware verschickt wurde. IS gibt eine Woche Zeit den Betrag zu begleichen. Telefonisch ist IS nicht zu erreichen, Mails werden nicht beantwortet. Wie sollte A am besten reagieren? TDK |
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| AW: Ungerechtfertigte Rechnung Cool bleiben ![]() Der Shop muss für seine Forderung nachweisen, dass Ware versandt wurde und diese beim Kunden auch ankam. Kann er das nicht, so kommt er mit einer evtl. Klage auch nicht weit, weswegen er diesen Weg scheuen wird. LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Ungerechtfertigte Rechnung Gäbe es für IS noch andere Möglichkeiten, die (ungerechtfertigte) Forderung durchzusetzen (oder den Versuch zu starten), beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher? Oder würde dieser prüfen, ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist? Gibt es bestimmte Formulierungen, die in einer Antwort an IS enthalten sein müssen, oder reicht es den Sachverhalt noch einmal darzustellen? TDK |
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