Dies ist eine Diskussion zu Umtausch möglich innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Umtausch möglich ich hab mir an Freitag eine neue Grafikkarte für 144.99 in einen PC Laden gekauft. Zuhause bemerkte ich, das die Packung schonmal geöffnet wurde. Die Folie um die Verpackung wurde sehr säuberlich mit Tesa wieder verklebt. Beim Testen der Karte im meinen PC ist mein Netzteil kaputt gegangen und ich hab mir am Samstag bei einem PC Händler auf die schnelle ein neues Netzteil gekauft. Da ich die Karte nicht nochmal testen wollte hab ich einen Freund (Dipl. Informatiker) um hilfe gebeten. Er hat beim Messen einen Kurzschluß im 5V Bereich beim der externen Spannungsversorgung der Karte festgestellt. Das ist auch der Grund warum mein Netzteil kaputt gegangen ist. Ich wollte deswegen heute die Grafikkarte umtauschen - konnte es aber leider nicht, da der Laden geschlossen war (Montag 17:00). Neben den Laden ist ein Internetcafe. Ich bin da kurz reingegangen um zu fragen warum der Laden zu ist und bin mit den Besitzer in Gespräch gekommen. Der Besitzer des Internetcafe sagte, das man da nichts kaufen sollte. Die kaufen PC-Gegenstände billig über e-b-a-y und verkaufen die Sachen dann als Neuprodukte an Kunden. Ich hab mir in Internet daraufhin mal die Informationen zu meiner Grafikkarte angeschaut und festgestellt, das die Packung noch nicht mal vollständig ist. Laut Hersteller sind in der Packung nach zwei Stecker mehr. Ich fahr heute nochmal dahin und versuch die Karte einzutauschen. Allerdings bin ich nach dem Gespräch mit den Internetcafebetreiber zimlich sicher, das die die Karte nicht zurück nehmen. Was kann ich machen, wenn die die Ware nicht zurücknehmen ? |
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| AW: Umtausch möglich Hallo mto, soweit ich das sehe, hättest Du nicht unbedingt ein Rückgaberecht, nur weil die Grafikkarte nicht originalverpackt war. Etwas anderes ist es jedoch, wenn diese Karte insgesamt fehlerhaft, also mangelhaft ist, und dazu noch einen weiteren Schaden in Deinem PC verursacht hat. Grundsätzlich sind abgeschlossene Verträge zu erfüllen, so dass Du dem Verkäufer einräumen musst, Dir zunächst eine mangelfreie Grafikkarte zu geben. Mit anderen Worten: Er könnte also die Grafikkarte zurücknehmen und DIr eine neue geben, damit müsstest Du Dich abfinden. Was das Netzteil betrifft, so spricht der Jurist in soweit von einem Mangelfolgeschaden. Also mal unterstellt, die Karte ist wirklich kaputt gewesen und hat auch zu dem Defekt in Deinem PC geführt, dann hast Du das Recht den Betrag für das neue Netzteil ersetzt zu verlangen. Falls Du im Gesetz mal nachschlagen willst, schau Dir die §§ 437 ff. BGB und die §§ 280, 280 I BGB einmal an. Aber Dich wird es wohl mehr interessieren, was Du machen kannst, wenn der Verkäufer sich weigert, das Teil zurückzunehmen und Dir auch das Geld für das Netzzteil nicht ersetzen will. Da hast Du nun zwei Möglichkeiten: Du suchst Dir einen Anwalt, wozu ich Dir dann dringend raten würde. Oder Du gehst in ein gut sortiertes Schreibwarengeschäft und kaufst DIr einen Vordruck für ein Mahnverfahren, füllst den Vordruck aus und reichst ihn bei Deinem Amtsgericht ein. Die Rechtspfleger bei Deinem Amtsgericht leisten in soweit beim Ausfüllen der Formalitäten auch Hilfe. Mit freundlichen Grüssen Der Volleybaer |
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| AW: Umtausch möglich Die Karte ist in der orginal Verpackung. Die Packung ist allerdings schon ein paar Mal geöffnet wurden, das sieht man am verschleiß der Kartenhalterung. Die Hülle ist nachträglich nochmal verscheißt wurden und die Ränder sind sehr sauber mit Klebeband abgeklebt wurden. Der Händler nimmt die Karte nicht mehr zurück - obwohl ich die Karte als Neukarte für den handelsüblichen Preis gekauft hab (hab natürlich auch die Rechnung vom Händler). Der Händler sagte mir, das die Grafikkartenfirma 2 jahre Garantie ab kauf der Karte gewährleisten muss. Ich soll die Karte mit einer Kopie der Rechnung einfach an die Firma schicken. Kaum zu glauben. Das heißt: 1.) Händler kauf bei e-b-a-y preiswert gebrauchte Computerprodukte. 2.) Bessert die Hüllen der Produkte wieder auf und verscheißt sie. 3.) Verkauft die Produkte dann als Neuprodukte. 4.) Falls ein Mangel auftritt haftet die Produktfirma für die Ware, da die Garantie ab Kaufdaturm vom Händler gewährleisten muss. Das ist doch Betrug und dagegen kann man nix anderes machen als beim Amtsgericht ein Mahnverfahren einzuleiten ? |
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| AW: Umtausch möglich Der Händler muss ide Karte zurücknehmen und nicht die Herstellerfirma. Der Händler kann dann wieder Regreß nehmen beim Hersteller, aber Du kannst Dich an den Händler wenden. Er muss die Karte zurücknehmen! Und was willst Du mehr als eine Klage / oder ein Mahnverfahren...???? Die Selbstjustiz ist ja glücklicherweise abgeschafft!!!!! |
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