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Überlassung von Möbiliar - K streubt sich

Dies ist eine Diskussion zu Überlassung von Möbiliar - K streubt sich innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 22:31
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Überlassung von Möbiliar - K streubt sich

Guten Abend,

angenommen folgender fiktiver Fall wäre gegeben:

Person A wohnt zur Miete in einer Wohnung,kündigt diese zum 01.09.2010 - Soweit alles Ok !
Person A ist mit Person B "befreundet", Person B sucht eine 1.ste eigene Wohnung,und ist sich mit Person A einig,diese beziehen zu wollen.

Person A willigt ein,nach Absprache mit dem Vermieter,die Wohnung bereits zum 01.08.2010 zu übergeben...

Person A und B einigen sich zuvor, das Person B teilweise das zuvor gesehene Möbiliar übernimmt,da Person A sich in einer neuen Wohnung neu eingerichtet hat,hierfür möchte Person A von Person B das dieser bitte die Wände selbst weißt,damit eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe zum 01.08.2010 stattfinden kann.Im Gegenzug verlangt Person A nur noch 200 € für das Möbiliar.

Per Handschlag wurde dies "besiegelt" !

Die Wohnungübergabe findet statt,seitens des Vermieter ist alles geklärt.

Einige Tage später möchte Person A nun die Schuld bei Person B abholen,dieser aber weigert sich diese zu entrichten,und möchte nur noch die Hälfte des vereinbarten Betrages zahlen.
Nach dem Motto "Nimm das, oder kriegste halt gar nichts"

Wie würde Eure Meinung zu der geschilderten Geschichte sein?

Kann Person A mit Hilfe eines Anwaltes den vollen Betrag einfordern,der anfangs auch ausgemacht war?

Kann Person A das komplette Möbiliar auf Kosten von Person B abholen lassen?

Person A möchte eigentlich nur sein ausgemachten Betrag bekommen,was empfiehlt man Person A in dieser Situatuion?

Danke
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Alt 09.08.2010, 23:35
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AW: Überlassung von Möbiliar - K streubt sich

Passt wahrscheinlich besser ins Mietrecht.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 20:30
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AW: Überlassung von Möbiliar - K streubt sich

Hallo,

von mir aus auch ins Mietrecht,wobei ich denke das es sich in diesem Fiktiven Falle doch eher um Handels oder Kaufrecht handeln würde :-)
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 21:37
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AW: Überlassung von Möbiliar - K streubt sich

Ein Anwalt ist nicht die schlechteste Idee.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 21:45
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AW: Überlassung von Möbiliar - K streubt sich

Für 100 Euro zum Anwalt?
Und das ganze ist mündlich vereinabrt worden?
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  #6 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 16:02
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AW: Überlassung von Möbiliar - K streubt sich

Hallo,

ja, ich stelle mal in den Raum das ganze sei lediglich mündlich festgehalten worden.
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