Dies ist eine Diskussion zu Überhöhte Mahngebühren nicht bezahlt - Inkasso? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Überhöhte Mahngebühren nicht bezahlt - Inkasso? ich war von Januar diesen Jahres bis März diesen Jahres nicht zu Hause. Da ich sehr kurzfristig verreisen musste habe ich versäumt, eine Rechnung zu bezahlen. Als ich nach Hause kam hatte ich 2 Mahnungen erhalten. Das Problem ist jetzt nicht, dass ich die Mahnungebühren zahlen soll (denn die Zahlung habe ich ja wirklich versäumt in dem ganzen Stress) aber dass die Firma für jede Mahnung 7,50 EUR veranschlagt hat erscheint mir unverhältnismäßig hoch. Ich habe also erstmal auf allgemeines Anraten den reinen Rechnungsbetrag überwiesen. Nun habe ich eine Mahnung bekommen, weil ich die Mahngebühren von inzwischen 15 EUR (2x 7,50EUR) nicht bezahlt habe, und für diese 3. Mahnung haben sie wiederrum 7,50 EUR draufgeschlagen. (Der Rechnungswert waren übrigens 18 EUR). Auf der deutschen Internetseite steht bei den ABG kein Wort über Mahnspesen, geschweige denn die Höhe, jedoch auf der schweizer Seite des Unternehmens sind sie genau aufgeführt und ERHEBLICH günstiger. Für die erste Mahnung umgerechnet 2,55 EUR, für die zweite dann 3,82 EUR und für die dritte dann 5,10 EUR, Damit könnte ich durchaus leben und würde das auch bezahlen. Inzwischen drohen sie mir mit Inkasso, und ich weiss nicht, was ich tun kann. Ich bin für jede Hilfe dankbar, zumal es auch schnell gehen muss Danke schon mal im Voraus für Eure Hilfe! |
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| AW: Überhöhte Mahngebühren nicht bezahlt - Inkasso? Da Fälligkeit eingetreten war, steht es dem Gläubiger zu, Mahngebühren zu verlangen. Das geht aus § 286 BGB hervor. Laut § 288 BGB kann der Gläuber Zinsen verlangen, die 5%-Punkte (nicht lediglich %!) über dem Basiszinssatz liegen. Das ist oft zu umständlich zu errechnen, also behelfen sich fast alle Unternehmen mit Pauschalen. Ich würde bezahlen...
__________________ . Anmerkung: Meine Kommentare und Beiträge werden zwar nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, stellen aber lediglich meine persönliche Meinung dar und können keinesfalls eine professionelle - und erlaubte! - Rechts- oder Steuerberatung ersetzen. |
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