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tausch geschäft

Dies ist eine Diskussion zu tausch geschäft innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 05.03.2010, 10:15
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tausch geschäft

A hat mit B etwas Privat getauscht (Handy gegen Nintendo DSI). Nun möchte B den tausch wieder rückgängig machen, da B ehemaliges Eigentum doch mehr Wert für B erscheint. A & B sind über 18 Jahre. Es gibt keiner leih Tauschverträge. A hat eine Anzeige geschaltet und dadrauf hin wurde der Tausch gemacht. Ist A nun Gesetzlich verpflichtet mit B zurück zu Tauschen ? Keine Moralische Frage sonder eine Gesetzliche
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 10:47
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AW: tausch geschäft

Hier ist ein gegenseitiger Vertrag zustande gekommen.
Nach dem Grundsatz 'Verträge sind einzuhalten' kann einer der Vertragspartner
nacher nicht mehr vom Vertrag zürücktreten.
Es gibt aber mittlerweile - zum Schutze der verbraucher- einige Ausnahmen von
diesem Grundsatz; z.B. bei Online Geschäften zwischen Unternehmern und
Verbrauchern. Da steht dem Verbraucher ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 11:58
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AW: tausch geschäft

Also mit anderen Worten der Tausch muß nicht zurück getauscht werden. A & B sind beide Privat und haben auch beide Privat gehandelt. Ware (Handy) gegen Ware (DSi). Keiner hat vorher die Ware gesehen ausser auf Bilder. A & B haben beide nach reinen Gewissen den Artikel Fotografiert und beschrieben. War also eine Tausch auf eigenem Risiko, jeder hat selber die Versandkosten getragen.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 12:08
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AW: tausch geschäft

Da hier beide Privatpersonen sind, gibts kein Widerrufsrecht oder Umtauschrecht.
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