Dies ist eine Diskussion zu Stromhandel - Strom weiterverkaufen erlaubt? - kein Mietrecht innerhalb des Forums Handelsrecht
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![]() Folgende Grundlagenforschung betreibe ich gerade im Zuge einer Projektarbeit: Darf eine Privatperson (mit Gewerbeanmeldung) einer anderen Person Strom verkaufen? Konkret gehe ich davon aus, dass Person A mit Gewerbeanmeldung den Strom bei seinem lokalen Stromanbieter bezieht und die tatsächliche Menge des verbrauchten Stromes bezahlt. Person A möchte nun einer x-beliebigen anderen Person eine Streckdose zur Verfügung stellen und den verbrauchten Strom nach kWh und eigenen Tarif berechnen. Zum Beispiel einen Aufschlag von 2 cent Pro kWh. Da das ganze sehr abstrakt klingt und viele nach den Sinn und Zweck fragen: Ich denke ein bisschen voraus und frage mich, ob man bei steigenden Ladestationsbedarf im Zuge der Elektromobilisierung einfach so Strom verkaufen darf. Natürlich Gewerblich abgesichert. Also mit ordentlicher Steuererklärung. - darf man Strom weiterverkaufen? (Vorausgesetzt der Stromanbieter verbietet es nicht vertraglich) - welchen Nachweis über den verkauften Strom muss man erbringen? Ist ein geeichter Zwischenzähler erforderlich oder interessiert der tatsächliche Stromverbrauch eigentlich nur den Endkunden der dafür bezahlt? - Eine erweiterte Version dieser Frage wäre, ob jedes x-beliebige Unternehmen auf ihrem Grundstück Strom verkaufen dürfen? Grüße Sebastian |
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