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Streichpreise - wann rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Streichpreise - wann rechtens? innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 16.03.2011, 13:22
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Streichpreise - wann rechtens?

Hallo, hier eine Frage rein aus Neugierde:
Ich würde gerne wissen, ob es ein Gesetzt gibt, dass die Auslobung von Streichpreisen, also den durchgestrichenen Preisen bei einem Angebot (Online, Geschäft oder Katalog) regelt.

Meines Wissens ist ein Streichpreis ein ehemaliger Preis. Aber man darf einen 10-Euro-Artikel nicht für eine Stunde lang für 1000 Euro anbieten, um dann diese 1000 Euro künftig als ehemaligen Preis auszuloben. Nehme ich zumindest an. Ich würde auch denken, dass man nicht einfach den UVP als Streichpreis verwenden kann, wenn man den Artikel nie selbst zu dem Preis angeboten hat.

Und wenn ich einen Artikel einen Monat lang für 100 Euro anbiete, dann einen Monat für 90, dann einen Monat für 80; darf ich dann die 100 Euro als ehemaligen Preis ausloben oder nur die 90 Euro?

Und wie ist es mit Konzernen, zu denen mehrere Läden gehören? Kann dann ein (Billig-)Laden einen hohen Streichpreis ausloben, weil der andere (teurere) Laden des Konzerns den verwendete?

Also, es gibt doch bestimmt ein Gesetz, dass sagt "Ein Artikel muss im vergangenen Zeitraum von n Monaten mindestens m Wochen zu einem Preis angeboten worden sein, um als Streichpreis ausgelobt werden zu dürfen", oder? Kennt jemand die Rechtsprechung diesbezüglich?

Ich bin neugierig auf Ihre/eure Antworten!
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Alt 16.03.2011, 13:28
V.I.P.
 
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AW: Streichpreise - wann rechtens?

UWG gelesen und dazu entsprechende Urteile gesucht? Ich meine, genau das (schnelles Hochsetzen und dann Heruntersetzen mit Werbemaßnahme) ist bereits gelaufen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Stichworte
durchgestrichener preis, ehemaliger preis, preisauslobung, streichpreis

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