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Stornierung von Küchenbestellung

Dies ist eine Diskussion zu Stornierung von Küchenbestellung innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 11.10.2005, 00:35
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Stornierung von Küchenbestellung

Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum Kaufrecht bzw. Vertragsrecht.

A(Ich) Habe Samstag . mit meiner Freudin einen Kaufvertrag für eine Küche unterschrieben.
Da es aber noch Einzelheiten zu klären gab (Bezüglich der Maße) d.h die Maße für die Küche standen noch nicht genau fest und es sollte noch überlegt werden was für Holzteile nun genau für die Küche benötigt werden wurde die Küche noch nicht beim Hersteller bestellt. Wir sollten die Maße dann anfang dieser Woche nachreichen.

Nun haben wir ausgerechnet Heute ein viel viel besseres Angebot von einem Anderen Geschäft erhalten.

In dem Kaufvertrag steht bei Stornierung werden 25 Prozent des Warenwertes fällig außer wenn der Käufer nachweißt das ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist, oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Der Verkäufer sagte wenn wir die Maße haben und er sich die Räumlichkeiten angeschaut hätte würde er die Küche beim Hersteller bestellen.
Nun hat er ja noch nichts unternommen was ein Schaden währe oder?

Da wir uns noch nicht genau sicher waren was die Maße betrifft habe ich hinter die Unterschrift U.V (unter vorbehalt) geschrieben.

Gibt es eine Möglichkeit dort Rauszukommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2005, 04:43
CAM CAM ist offline
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AW: Stornierung von Küchenbestellung

Der Schaden des Möbelhauses errechnet sich aus:

1. dem bisher betriebenen Aufwand
2. eventuellen Fremdkosten
3. dem entgangenen Gewinn

Wenn ihr die Küche jetzt nicht abnehmt, ist also sehr wohl ein Schaden entsanden, den ihr zu ersetzen habt. Könnt ihr nachweisen, dass dieser geringer ist als die pauschalen 25%, dann braucht ihr auch nur den tatsächlichen Schaden zu bezahlen. Aber wie wollt ihr das nachweisen?

Der Zusatz "u.V." bei der Vetragsunterschrift wird da nicht viel helfen. Welcher Vorbehalt ist gemeint? Nach deiner Schilderung kann es sich hier nur darum handeln, dass ihr euch damit vorbehalten wolltet, dann vom Vertrag zurück zu treten, wenn sich herausstellt, dass die Küche nicht in eure Wohnung passt. Einen Freischein für alle möglichen Rücktrittsgründe kann dies aber nicht sein, wenn überhaupt.

Gruss
CAM
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