Dies ist eine Diskussion zu Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| ab wann gilt ein Kaufvertrag als abgeschlossen? Bei Bestellbestätigung oder erst bei Versand? Wenn ein sehr großer Internetversandhändler eine Ware ungewöhnlich günstig anbietet, nach einer Bestellung (mit Bestätigung per E-Mail) aber storniert und um Neubestellung bittet, ist dann noch kein Kaufvertrag zustandegekommen? Die Stornierung war begründet mit Zahlung per Bankeinzug nicht möglich, bitte nochmal mit Kreditkartenzahlung bestellen. Probleme: Angebot mittlerweile um 12% teurer. Der Versandhändler hat in seinen AGB: Zitat:
Das sieht doch nach einem Lockangebot, oder "Rettungsaktion" nach fehlerhaftem Preis aus. Ist so etwas nicht wettbewerbswidrig? Vielen Dank, Gruß urlaubsreif |
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| AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag? Zitat:
Eine Eingangsbestätigung ist eben keine Vertragsannahme. Ich bezweifele sogar, daß dies ausdrücklich geregelt sein muß. Vorliegend ist es das aber. |
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| AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag? Danke für die schnelle ANtwort. Muss aber nachhaken Es geht hier ja darum, ob der Vertrag zustandekam und quasi wieder aufgehoben wurde. Im Interesse des Kunden, der die Ware bekommen will. Als "wettbewerbswidrig" empfinde ich ja die Stornierung. Sorry, bin verwirrt. verstehe also das Zitat:
Gruß urlaubsreif |
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| AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag? Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebotes zustande. Hier wird angeboten, die Ware x zu einem Preis von Y zu kaufen, Zahlung per Bankeinzug. Es gibt eine Eingangsbestätigung. Wo soll der Vertrag sein. Anderes Beispiel: A betritt die Bäckerei und sagt zu B: Ich nehme zwei Brötchen zu jeweils dreißig Cent. B sagt: Ich habe sie verstanden. Kein Vertrag mangels Annahme. |
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| AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag? okok, versteh schon. Mir war nicht klar, dass ein Angebot (Händler) sozusagen unverbindlich ist. Ich dachte der Kunde kann ein Angebot annehmen. Aber der macht dann wohl nur das Angebot, das Angebot anzunehmen. Wie ungeschickt, in so einem Fall. Ist das immer so, oder nur, wenn das über die AGB geregelt ist? Will heißen, kann, wenn B am Brötchen fünfzig Cent stehen hat, und A sagt ich nehme 2 zu diesen Konditionen, B sagen: Nein, bekommen Sie nicht. |
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| AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag? Ja kann er... DArum hat das Versandhaus die Mail auch ausdrücklich aus "Bestellbestätigung" bezeichnet und nicht als "Auftragsbestätigung". Damit ist das tatsächlich nur die Aussage "wir haben ihre Bestellung erhalten" und es ist kein Vertrag zustandegekommen. |
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| AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag? Stell dir einfach vor, der Bäcker hat nur noch drei Brötchen und fünf Kunden rufen gleichzeitig: "Die nehmen wir". |
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| AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag? Hallo! Ich grabe das Thema nochmal aus ![]() Meine Frage: Wie sieht es denn aus wenn der Bäcker die Zahlung schon erhalten und auch angenommen hat? Muss er dann liefern? Oder kann er dem Kunden einfach so das Geld zurückgeben als wäre nichts gewesen? Gruß, Mathias |
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| Zitat:
Dann wäre es doch gar nicht erkennbar das es sich um eine Bestellbestätigung handelt. Was meint Ihr dazu? Wenn dann noch dabei stehen würde "Versand erfolgt mittels DPD", dann ist es doch praktisch eine Auftragsbestätigung, selbst wenn es der Händler nicht so gemeint hat, oder? ![]() ![]() |
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