Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Dies ist eine Diskussion zu Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag? innerhalb des Forums Handelsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2006, 13:42
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Angry Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Hallo,

ab wann gilt ein Kaufvertrag als abgeschlossen? Bei Bestellbestätigung oder erst bei Versand?

Wenn ein sehr großer Internetversandhändler eine Ware ungewöhnlich günstig anbietet, nach einer Bestellung (mit Bestätigung per E-Mail) aber storniert und um Neubestellung bittet, ist dann noch kein Kaufvertrag zustandegekommen?
Die Stornierung war begründet mit Zahlung per Bankeinzug nicht möglich, bitte nochmal mit Kreditkartenzahlung bestellen.

Probleme: Angebot mittlerweile um 12% teurer.
Der Versandhändler hat in seinen AGB:
Zitat:

§ 2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei ***** aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
Ist so etwas möglich, oder kann man auf die Erfüllung des Vorganges bestehen?
Das sieht doch nach einem Lockangebot, oder "Rettungsaktion" nach fehlerhaftem Preis aus. Ist so etwas nicht wettbewerbswidrig?

Vielen Dank, Gruß
urlaubsreif
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.06.2006, 13:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 1.632
98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)  
AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Zitat:
Zitat von urlaubsreif

Ist so etwas möglich, oder kann man auf die Erfüllung des Vorganges bestehen?
Das sieht doch nach einem Lockangebot, oder "Rettungsaktion" nach fehlerhaftem Preis aus. Ist so etwas nicht wettbewerbswidrig?

Danach sieht es in der Tat aus. Das bewirkt aber nicht, daß der Kaufvertrag nicht zustande kam.
Eine Eingangsbestätigung ist eben keine Vertragsannahme. Ich bezweifele sogar, daß dies ausdrücklich geregelt sein muß. Vorliegend ist es das aber.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.06.2006, 14:01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Danke für die schnelle ANtwort.
Muss aber nachhaken

Es geht hier ja darum, ob der Vertrag zustandekam und quasi wieder aufgehoben wurde. Im Interesse des Kunden, der die Ware bekommen will. Als "wettbewerbswidrig" empfinde ich ja die Stornierung. Sorry, bin verwirrt.
verstehe also das
Zitat:
Zitat von snud
... Das bewirkt aber nicht, daß der Kaufvertrag nicht zustande kam.
nicht.
Gruß
urlaubsreif
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.06.2006, 14:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 1.632
98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)  
AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebotes zustande.

Hier wird angeboten, die Ware x zu einem Preis von Y zu kaufen, Zahlung per Bankeinzug.
Es gibt eine Eingangsbestätigung.

Wo soll der Vertrag sein.

Anderes Beispiel:

A betritt die Bäckerei und sagt zu B: Ich nehme zwei Brötchen zu jeweils dreißig Cent. B sagt: Ich habe sie verstanden.

Kein Vertrag mangels Annahme.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 21.06.2006, 14:20
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, urlaubsreif hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

okok, versteh schon. Mir war nicht klar, dass ein Angebot (Händler) sozusagen unverbindlich ist. Ich dachte der Kunde kann ein Angebot annehmen. Aber der macht dann wohl nur das Angebot, das Angebot anzunehmen.
Wie ungeschickt, in so einem Fall.
Ist das immer so, oder nur, wenn das über die AGB geregelt ist?
Will heißen, kann, wenn B am Brötchen fünfzig Cent stehen hat, und A sagt ich nehme 2 zu diesen Konditionen, B sagen: Nein, bekommen Sie nicht.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 21.06.2006, 15:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Badener in Stuttgart
Beiträge: 1.346
98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Ja kann er...

DArum hat das Versandhaus die Mail auch ausdrücklich aus "Bestellbestätigung" bezeichnet und nicht als "Auftragsbestätigung". Damit ist das tatsächlich nur die Aussage "wir haben ihre Bestellung erhalten" und es ist kein Vertrag zustandegekommen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 22.06.2006, 07:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 1.632
98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1632 Beiträge, 53 Bewertungen)  
AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Stell dir einfach vor, der Bäcker hat nur noch drei Brötchen und fünf Kunden rufen gleichzeitig: "Die nehmen wir".
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 13.12.2006, 21:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 2
Keine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Mathias- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Hallo!
Ich grabe das Thema nochmal aus

Meine Frage:
Wie sieht es denn aus wenn der Bäcker die Zahlung schon erhalten und auch angenommen hat? Muss er dann liefern? Oder kann er dem Kunden einfach so das Geld zurückgeben als wäre nichts gewesen?

Gruß,
Mathias
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 10:08
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 2
Keine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Belinda hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Zitat:
Zitat von wusel Beitrag anzeigen
DArum hat das Versandhaus die Mail auch ausdrücklich aus "Bestellbestätigung" bezeichnet und nicht als "Auftragsbestätigung". Damit ist das tatsächlich nur die Aussage "wir haben ihre Bestellung erhalten" und es ist kein Vertrag zustandegekommen.
Was wäre aber wenn die automatische Mail des Online-Händlers nicht mit "Bestellbestätigung" gekennzeichnet wäre, sondern mit "Ihre Bestellung bei XY"?

Dann wäre es doch gar nicht erkennbar das es sich um eine Bestellbestätigung handelt. Was meint Ihr dazu?

Wenn dann noch dabei stehen würde "Versand erfolgt mittels DPD", dann ist es doch praktisch eine Auftragsbestätigung, selbst wenn es der Händler nicht so gemeint hat, oder?

Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 18:51
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Stornierung durch Händler, ab wann Kaufvertrag?

Ist von 2006 der Thread..oder?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kaufvertrag: Klausel über Schadensersatz in Höhe von 25% bei Stornierung ist wirksam Nachrichten: Recht & Gesetz 02.09.2008 08:40
PKW Kaufvertrag Rücktritt (Händler-Privat) Kaufrecht / Leasingrecht 30.03.2008 17:59
Kaufvertrag mit dubiosem Telefon-Händler Kaufrecht / Leasingrecht 17.01.2008 17:59
Kaufvertrag beim Händler-Rücktrittsrecht? Kaufrecht / Leasingrecht 30.07.2006 09:36
Stornierung Kaufvertrag Möbel Kaufrecht / Leasingrecht 27.07.2006 21:19





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Handelsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN