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Software funktionniert nicht richtig

Dies ist eine Diskussion zu Software funktionniert nicht richtig innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 26.10.2010, 16:15
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Software funktionniert nicht richtig

Folgende Annahme:
Fa. A erstellt als Dienstleister für seinen Kd Zollformalitäten. Um das abwickeln zu können, hat Fa. A einen Vertrag mit einem Softwareanbieter. Monate lang funktioniert alles einwandfrei. Dann bekommt Fa. A einen Auftrag für eine spezielle Zollabwicklung. Mit der Software kann Fa. A das ganze nicht abwickeln: es kommen immer Fehlermeldungen die eigentlich kein Sinn machen, wenn man diese fehler "korrigiert" kommen neue Fehlern und man dreht sich im Kreis, es gibt Angaben die man in der Software gar nicht eingeben kann, die Mitarbeiter vom Softwareanbieter bemühen sich aber schafen es nicht die Fehler zu korrigieren.
Fa. A ist gezwungen den Fall mit einer anderen Software abzuwickeln um den Auftrag nicht zu verlieren. Mit der anderen Software funktioniert alles! Die Mitarbeiter von Fa. A sind also doch nicht so blöd....
Aufgrund der nicht rechtzeitige Anmeldung wird Fa. mündlich auf Schadenersatz von seinem Kd gedroht.
Fa. A gibt diese Drohung an den Softwareanbieter weiter.
Softwareanbieter sperrt daraufhin Konto von Fa. A.
Frage 1: wenn Fa. A vor Gerricht geht, können screenshots als Beweis gelten?
Frage 2: darf der Softwareanbieter das Konto einfach sperren?
Wenn ja, wie kann Fa. A Beweise sammeln? Denn, so viel ich weiss, liegt die Beweispflicht bei Fa. A, oder?
Frage 3: wie kommt Fa. A auf älteren Daten? Denn Fa. A ist ja verpflichtet die Daten einige Jahre aufzubewahren.

Soweit alles klar? Wenn Sie mir dazu einige § nennen können wäre ich sehr dankbar ;-)

Thank you very much!

Fa. A
;-)
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Alt 26.10.2010, 22:39
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AW: Software funktionniert nicht richtig

Gar nichts klar.
Letzlich kommt es ja auf den vertrag an zwischen A und dem
Sofwareanbieter.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 14:35
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AW: Software funktionniert nicht richtig

Hallo Berniebär!
Ja klar, in einzelne Fälle kommt es immer auf dem Vertrag an. Meine Frage war mehr im allgemein.
Also hier das ganze nochmal klarer:
Bei Waren läuft das wie folgt ab: Ware Kaputt/ defekt = Kd schickt zurück/ schickt Fotos = Verkäufer repariert, tauscht aus, gibt Geld zurück, macht Preisnachlas, …

Aber wie funktioniert das bei Dienstleitung und in diesem speziellen Fall bei Software? Fa. A bekommt die ganze Zeit unerklärliche Fehlermeldungen. Softwareanbieter behauptet, dass Fa. A falsche Eingaben macht. Gleichzeitig kann Softwarea. die Fehler aber selber auch nicht korrigieren. Inzwischen hat Softwarea. sogar die Zugangsdaten für Fa. A gesperrt.
Was kann Fa. A machen? Wie kann Sie vor Gericht beweisen, dass die Software nicht funktioniert?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 15:34
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AW: Software funktionniert nicht richtig

Ist dann wohl eher eine sehr individuelle Sache.

Zuerst sollte man mal den vertragstyp klären;
ist hier wohl ein Werkvertrag

Aus dem Werkvertrag ergeben sich gesetzlich grundsätzliche
Rechte und Pflichten für beide Parteien.

Dann müßte man noch die individuellen Vertragsbedingungen
studieren.

Das ganze , was dann dabei rauskommt, ist in der regel
dann auch noch auslegungsfähig.

Vielleicht mal die Suchfunktion benutzen;
sowas, war glaube ich, schon mal dagewesen.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.11.2010, 12:47
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AW: Software funktionniert nicht richtig

Zuerst ist wohl das Problem Abgrenzung Werkvertrag/Dienstvertrag:
Software-Programmierung Werkvertrag
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  #6 (permalink)  
Alt 06.11.2010, 18:21
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AW: Software funktionniert nicht richtig

Sehe ich genauso. Vor allem, weil es ja hier nicht um die Erstellung einer Software geht, sondern um die Bereitstellung eines Zugangs zu deren Funktionen. Abgesehen von der Unterscheidung Dienst/Werkvertrag kommt es auch sehr auf die individuellen Verträge zwischen Kunde, Fa. A und der Softwarefirma an. Insbesondere im Hinblick auf Haftung. In der Folge könnte Fa. A den durch die Ersatzforderungen des Kunden entstandenen Schaden bei der Softwarefirma liquidieren, aber es kommt da wohl sehr auf den individuellen Fall an.

In jedem Fall wäre Fa. A wohl gut beraten, sich anwaltliche Unterstützung zu besorgen.
__________________
Fiat justitia ruat coelum
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